Am Bundesverfassungsgericht wird diese Woche eine Verfassungsbeschwerde zum Bundeskriminalamtsgesetz verhandelt, welches eine weiträumige Überwachung von unschuldigen Personen vorsieht und tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreift. Bereits Anfang des Jahres wurden Polizeigesetze in Hamburg und Hessen gekippt, die die Erstellung automatisierter „Gefährderprofile“ auf Grundlage von einer undurchsichtigen und weitreichenden Datenmenge zuließen. Der Koalitionsvertrag in Hessen sieht dennoch eine weitreichende Erweiterung polizeilicher Befugnisse und verschärfte Überwachungsmaßnahmen vor.