Nach Cum-Ex: “Cum-Cum-Geschäft” mit Phantom-Aktien
Bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln ist eine neue Masche des Steuerbetrugs aufgefallen: Aktionäre konnten mithilfe von “Phantom-Aktien” Steuerrückzahlungen erhalten, für Steuern, die sie nie gezahlt haben, weil das entsprechende Wertpapier nicht existiert.
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