Nach Cum-Ex: „Cum-Cum-Geschäft“ mit Phantom-Aktien

Bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln ist eine neue Masche des Steuerbetrugs aufgefallen: Aktionäre konnten mithilfe von „Phantom-Aktien“ Steuerrückzahlungen erhalten, für Steuern, die sie nie gezahlt haben, weil das entsprechende Wertpapier nicht existiert.