Bundesanwaltschaft beschließt: Gundolf Köhler war nur ein weiterer Einzeltäter!

Die Ermittlungen zu möglichen Mittätern beim Oktoberfest-Attentat 1980 wurden erneut eingestellt. Der Staat will keine Mittäter finden. Warum Gundolf Köhler trotzdem kein Einzeltäter war. Ein Kommentar von Paul Gerber