Heftige Proteste gegen faktisches Abtreibungsverbot in Polen
Eine neue Gesetzgebung zwingt Schwangere nun, Schwangerschaften auch dann fortzusetzen, wenn es keine Überlebenschance für das Kind gibt. Allein Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr können als Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch geltend gemacht werden – ein faktisch absolutes Verbot.
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