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Montag, April 29, 2024
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    Heftige Proteste gegen faktisches Abtreibungsverbot in Polen

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    Eine neue polnische Gesetzgebung zwingt Schwangere nun, Schwangerschaften auch dann fortzusetzen, wenn es keine Überlebenschance für das Kind gibt. Allein Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr können als Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch geltend gemacht werden – ein faktisch absolutes Verbot.

    Die Wut der Frauen, die seit Jahrzehnten für sichere Abtreibungen kämpfen, bekam die Regierung in den vergangenen Nächten zu spüren. Mit Steinen und Eier bewarfen sie die Privatwohnung des Vizepremiers Jaroslaw Kaczynski, dem sie eine Mitschuld an dem Angriff auf ihre Selbstbestimmung geben. Der ließ seine Regierung mit Tränengas auf den Protest der Frauen antworten, mehrere Personen wurden festgenommen.

    Faktisch totales Abtreibungsverbot

    1.074 der 1.110 offiziell durchgeführten Abbrüche in Polen führten Mediziner:innen mit der Begründung durch, dass die Föten Fehlbildungen hatten. Unter diesem Gesichtspunkt ließ der Staat sichere Abtreibungen zu. Nun müssen Schwangere die Schwangerschaft fortsetzen, auch wenn sicher sind, dass sie ein totes Kind zur Welt bringen werden.

    Bisher finden in Polen jedes Jahr rund 200.000 “illegale” Abbrüche statt. Illegal bedeutet, dass Schwangere unsichere Methoden wie Kleiderbügel oder Drogen benutzen müssen, um eine Schwangerschaft zu beenden. Sie setzen sich damit erheblichen gesundheitlichen Risiken teils mit lebensgefährlichen Folgen aus.

    Präsident Duda lobte derweil, dass das Verfassungsgericht auf der “Seite des Lebens” stehe. Die neue Gesetzgebung schütze insbesondere behinderte Kinder.

    Eltern von behinderten Kindern besetzten Regierungsgebäude

    Doch Feminist:innen und Behinderte prangern an, dass behinderte Menschen der polnischen Regierung völlig egal seien, sobald sie geboren sind. Erst 2018 besetzten sie deswegen für mehrere Tage das polnische Regierungsgebäude, den Sejm. Sie schliefen mit ihren Kindern auf den Fußböden, das Gebäude abgeriegelt von Polizist:innen, die teilweise die ärztliche Betreuung der Kinder nicht aufs Gelände ließ.

    Mit ihrer Besetzung protestierten sie gegen eine verfassungswidrige Regelung, welche die finanzielle staatliche Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern anbelangt. Die Unterstützung ist gering und endet mit der Volljährigkeit des Kindes – unabhängig von weiterem Bedarf an Pflege oder Unterstützung. Bis dahin zahlt der Staat nur 350 Euro monatlich, wenn die Pflegepersonen nicht auf ein eigenes Arbeitseinkommen vollständig verzichten.

    “Dumme Männer, die über Frauenkörper bestimmen”

    Nutzer:innen auf social media empören sich darüber, dass wieder einmal vor allem Männer über die Körper von Menschen entscheiden, die schwanger werden können. In diesem Fall stimmt das nicht ganz: seit Mai neue Präsidentin des Obersten Gerichts ist die nationalkonservative Małgorzata Manowska. Mit ihrer Ernennung durch den Präsidenten Andrzej Duda trotz nur zweithöchster Stimmenanzahl sprach der ehemalige Vorsitzende des obersten Gerichts diesem die Unabhängigkeit von der PiS-Partei ab. Seitdem gibt es in Polen nur noch ein einziges Amt – das des Beauftragten für Bürgerrechte -, das nicht von PiS-Anhänger:innen besetzt ist.

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