Bundesrat bestätigt das “Werbeverbot” für Abtreibungen

Der Paragraph 219a, das sogenannte “Werbeverbot” für Schwangerschaftsabbrüche, müsste richtiger “Informationsverbot” heißen. Denn in der Praxis trifft es vor allem Mediziner:innen, die Abtreibungen anbieten und ihre Patient:innen über die unterschiedlichen Methoden informieren. Die Mehrheit der Bundesländer bekräftigte diesen Paragraphen nun.