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Freitag, März 29, 2024
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    Bundesrat bestätigt das “Werbeverbot” für Abtreibungen

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    Der Paragraph 219a, das sogenannte “Werbeverbot” für Schwangerschaftsabbrüche, müsste richtiger “Informationsverbot” heißen. Denn in der Praxis trifft es vor allem Mediziner:innen, die Abtreibungen anbieten und ihre Patient:innen über die unterschiedlichen Methoden informieren. Die Mehrheit der Bundesländer bekräftigte diesen Paragraphen nun.

    Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen stellten im Bundesrat einen Antrag, der die Abschaffung des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch vorsah. Die Mehrheit der Bundesländer lehnte diesen Antrag am Freitag ab und bestätigte damit das “Werbeverbot”.

    In den vergangenen Jahren und Monaten mussten sich immer wieder Mediziner:innen vor Gericht verantworten, weil sie auf ihren Webseiten die verschiedenen Methoden eines Abbruchs beschrieben haben. Denn auch diese Patient:inneninformation fällt schon unter das Werbeverbot.

    Alle, außer die Ärzt:innen selbst

    Das Verbot betrifft alle Ärzt:innen, die auch selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Alle anderen Personen dürfen straffrei über die verschiedenen Methoden aufklären. Genau das ist eine erhebliche Hürde für Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten: Die Recherche nach Ärzt:innen wird erschwert, da diese nur selten auf ihren Internetpräsenzen überhaupt angeben, Abbrüche durchzuführen. Auch Informationen aus erster Hand, wie sie bei den meisten anderen medizinischen Eingriffen erhältlich sind, sind so nicht öffentlich zu finden.

    Besonders in Räumen, in denen es nur noch sehr wenige Praxen gibt, in denen Mediziner:innen sowohl in der Lage als auch bereit sind, Abbrüche anzubieten, ist das ein Problem.

    Verschiedene Methoden des Abbruchs

    Denn es gibt ganz unterschiedliche Methoden, eine Schwangerschaft abzubrechen. Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen instrumentellen und medikamentösen Abbrüchen. Am verbreitetsten ist der Abbruch mittels der Absaugmethode. Dieser Eingriff dauert, insbesondere in den ersten Schwangerschaftswochen, nur rund eine Viertelstunde und ist für die meisten Patient:innen mit geringen Komplikationen verbunden, berichtet die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle profamilia.

    Aber auch die Ausschabungsmethode wird in Deutschland häufig praktiziert. Diese Methode wird von der Weltgesundheitsorganisation als problematisch eingestuft. Sie ist inzwischen überholt, da jedoch der Abbruch nicht planmäßig im Medizinstudium thematisiert wird, altern auch die Mediziner:innen, die ihn anbieten. Auch aus diesem Grund kann es für Schwangere entscheidend sein, sich informieren zu können, welche Praxis welche Methode anbietet.

    Weitere Informationen zu den verschiedenen Abbrüchen gibt es hier.

    Entscheidung kurz vor dem Safe Abortion Day

    Bundesweit sind gerade Bündnisse aus Mediziner:innen, Schwangerschaftskonflikt-berater:innen, Betroffenen und Gruppen für körperliche und sexuelle Selbstbestimmung in den Vorbereitungen für den 28. September. Das ist der Safe Abortion Day, oder auf Deutsch: Der Tag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Entkriminalisiert, also “Nicht-Verboten” und Safe, also “sicher”, können im Bezug auf Abtreibungen eigentlich synonym benutzt werden.

    Denn überall dort, wo Abtreibungen verboten sind, finden sie dennoch statt. Sie werden dann allerdings nicht von geschultem Fachpersonal und mit hohen medizinischen Standards, sondern nach bestem Wissen der Schwangeren und ihrer Unterstützer:innen durchgeführt.

    Weltweit endet etwa jede vierte Schwangerschaft mit einem Abbruch. Jedes Jahr werden schätzungsweise mehr als 25 Millionen Schwangerschaften unsicher abgebrochen, jeder unsichere Abbruch ist potentiell lebensgefährlich.

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