“Im Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden”: Nüßlein darf Maskendeal-Geld behalten

Der Bundesgerichtshof urteilt: Nüßlein und Sauter (CSU), die sich in Maskenaffären bereichert haben, ewegten sich auf legalem Boden. Für Lobby-Kritiker:innen beweist das Urteil nicht die Unschuld der Politiker:innen, sondern den Umstand, dass die Bestechlichkeit von Abgeordneten zu wenig reguliert wird.