“Im Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden”: Nüßlein darf Maskendeal-Geld behalten
Der Bundesgerichtshof urteilt: Nüßlein und Sauter (CSU), die sich in Maskenaffären bereichert haben, ewegten sich auf legalem Boden. Für Lobby-Kritiker:innen beweist das Urteil nicht die Unschuld der Politiker:innen, sondern den Umstand, dass die Bestechlichkeit von Abgeordneten zu wenig reguliert wird.
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