Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Warum die Umschichtung von Milliarden durch die Ampel-Regierung nicht bloß „verfassungswidrig” ist

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag der CDU am 15. November rückwirkend entschieden, dass die Ampel-Regierung die Steuergelder für den Kampf gegen Corona nicht für Investitionen zum Umbau der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stehen. In der Einzelfallentscheidung geht es um 60 Milliarden Euro. Ein Schlag der bürgerlich-konservativen Opposition gegen die bürgerlich-liberale Regierung. In der Umverteilung von unten nach oben per „Sondervermögen“ in Form des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) sieht hier niemand ein Problem? – Ein Kommentar von Ahmad Al-Balah.