Im Verfahren gegen Israel hat der Internationale Gerichtshof (IGH) eine erste Entscheidung getroffen und Israel zu sechs Sofortmaßnahmen verpflichtet, jedoch keinen Waffenstillstand angeordnet. Damit zeigt der IGH, dass er sich nicht gegen die außenpolitische Linie westlicher Staaten und der EU zu stellen vermag. – Eine Einordnung von Alexandra Baer.
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