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    NSU 2.0: Ermittlungen gegen verdächtigten Ex-Polizisten und seine Frau plötzlich eingestellt

    Im Juli 2020 hatte die Polizei einen ehemaligen Polizisten und seine Ehefrau im bayrischen Landshut festgenommen. Ihnen wurde vorgeworfen, mehrere Droh-Emails mit dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt zu haben. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Kritiker:innen bemängeln die fehlende Transparenz.

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verdächtigte das Ehepaar, insgesamt sechs volksverhetzende Mails verschickt zu haben, unter anderem an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die Angehörige der Mordopfer durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vertreten hatte. In den Mails wurde ihr unter anderem damit gedroht, ihr Haus anzuzünden, sowie ihre Tochter zu ermorden.

    Der verdächtigte ehemalige Polizist Hermann S. fiel auch zuvor schon durch seine Beteiligung an rassistischen Projekten auf, zum Beispiel schrieb er für das islamfeindliche Portal „Politically Incorrect“. Es besteht die Vermutung, dass das Ehepaar aus Landshut als sogenannte „Trittbrettfahrer:innen“ gehandelt hätten.

    So soll zuvor bereits ein 53-jähriger Berliner mutmaßlich insgesamt 67 volksverhetzende Schreiben an seine vermeintlichen politischen Feinde geschickt und diese mit dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet haben. Im Laufe der Ermittlungen wurde darüber hinaus öffentlich, dass in einem Frankfurter Polizeirevier kurz vor den ersten Drohschreiben persönliche Daten zu den Opfern abgefragt wurden. Der Mann aus Berlin wurde im Mai durch die Polizei festgenommen, auch eine Anklage wurde bereits durch die Staatsanwaltschaft erhoben.

    Verdächtige im Zusammenhang mit „NSU 2.0“ ermittelt

    Plötzliche Einstellung des Verfahrens

    Beobachter:innen und Betroffene kritisieren den plötzlichen Abbruch des Verfahrens und die fehlende Transparenz dabei. Die Rechtsanwältin Başay-Yıldız bemängelte auf Twitter unter anderem, dass der Abbruch des Verfahrens nur über Twitter publik wurde und die Staatsanwaltschaft selbst die Beendigung nicht ausreichend kommuniziert habe. Zudem bleibt die Frage, warum sich der dringende Verdacht gegen das Ehepaar nicht erhärtet habe, noch ungelöst.

    Dem ehemaligen Polizisten Hermann S. droht allerdings bereits das nächste Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Der Mann hatte ohne Erlaubnis eine sogenannte Pumpgun und zwei halbautomatische Selbstladepistolen sowie Munition besessen. Bisher sei diese Klage allerdings noch nicht durch das Amtsgericht Landshut zugelassen worden.

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