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    Kassel: Auf Polizeigewalt folgt der Besuch durch den Geheimdienst

    Für Kasseler AntifaschistInnen hat der Aufmarsch von rund 120 Neonazis am 20. Juli weitere Konsequenzen. Nachdem eine Gruppe versuchte, den Aufmarsch der FaschistInnen zu behindern, reagierte die Polizei mit massiver Gewalt. Nun bedrängt der hessische Verfassungsschutz eine der beteiligten Personen.

    Sechs Wochen nach dem faschistischen Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke marschierte die rechtsradikale Partei „Die Rechte“ durch Kassel, um den Mord zu glorifizieren. Tausende DemonstrantInnen stellten sich dem rechten Aufmarsch entgegen.

    Massive Gewalt gegen friedliche Sitzblockade

    Während der Proteste gegen den rechten Aufmarsch schaffte es eine Gruppe von 16 AntifaschistInnen trotz massivem Polizeiaufgebot, auf die Demo-Route der Rechten zu gelangen und eine Sitzblockade zu errichten.

    Die eingesetzten Polizeieinheiten gingen sofort mit brutaler Gewalt gegen die am Boden sitzenden AktivistInnen vor. Dabei setzten sie aus kürzester Distanz Pfefferspray sowie Schläge, Tritte und Schmerzgriffe gegen die friedlichen AktivistInnen ein.

    Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz

    Wenige Tage, nachdem Perspektive Online das Video der massiven Polizeigewalt veröffentlichte und auch andere Medien dieses aufgriffen, wurde mindestens eine der beteiligten Personen von Mitarbeitern des hessischen Verfassungsschutzes angesprochen:

    Auf dem Heimweg von der Arbeit wurde sie von zwei Mitarbeitern des Verfassungsschutzes abgepasst und bedrängt. Sie konfrontierten sie mit Informationen über ihren Wohnsitz, ihre Arbeitsstätte und zeigten ihr, dass sie im Besitz ihrer Handynummer sind. Außerdem wurde ihr indirekt Geld für Informationen und eine Kooperation angeboten. In den darauf folgenden Tagen versuchten die Beamten, die Person durch permanente Anrufe weiter unter Druck zu setzen.

    Klage gegen Polizeieinsatz

    Die Betroffenen der Polizeigewalt haben mittlerweile mit der Hilfe eines Anwalts Klage am Verwaltungsgericht Kassel gegen den Polizeieinsatz und gegen die mit ihm zusammenhängenden Maßnahmen eingereicht. Sie gehen davon aus, dass der gesamte Polizeieinsatz und alle Maßnahmen, wie die Durchsuchungen und Platzverweise der beteiligten AktivistInnen, rechtswidrig sind.

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