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      Neues Gesetz behindert bedarfsgerechte Psychotherapie

      Heute berät der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag abschließend über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Das Gesetz sieht vor, dass die Psychotherapie zukünftig nach Rastern organisiert werden soll, die bestimmen, wie lange ein Patient je nach Krankheit behandelt werden darf. Die Bundeskammer der Psychotherapeut:innen kritisiert diesen Eingriff stark und sieht darin das Ende qualitativ hochwertiger Versorgung von Patient:innen.

      Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) formuliert starke Kritik am geplanten „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG). Nachdem der Gesetzentwurf bereits im Bundestag und Gesundheitsausschuss beraten wurde, wurden ihm nun in letzter Sekunde noch Änderungen hinzugefügt. Diese Änderungen beziehen sich vor allem auf die Psychotherapie.

      Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft nun, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ gestaltet werden kann. Darin sieht die BPtK einen schweren Eingriff in die Therapiehoheit der Psychotherapie durch bürokratische Vorschriften. Denn sollte das Gesetz durchkommen, bedeutet das, dass in Zukunft die Länge einer psychotherapeutischen Behandlung nicht mehr durch eine individuelle Behandlung und Diagnose bestimmt wird, sondern durch ein Rasterverfahren. Dieses Rasterverfahren soll die Schwere der Krankheit klassifizieren und bestimmen, wie lange ein:e Patient:in behandelt werden darf.

      „Solche Raster-Psychotherapie ist das Ende qualitativ hochwertiger und an der einzelnen Patient*in orientierte Versorgung. Es ist zu befürchten, dass künftig mit einem rigiden Raster festlegt wird, wie schwer Patient*innen erkrankt sein müssen, um eine Behandlung zu erhalten und wie viele Therapiestunden ihnen zustehen. Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen aber nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patient*innen festlegen“, äußert sich der BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Er kritisiert die Art der Behandlung, die das Gesetz vorsehen würde, als „holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“.

      Doch der Präsident der BPtK sieht nicht nur die Änderungen selbst kritisch, sondern merkt auch an, dass diese viel zu spät eingereicht wurden. Dass die Gesundheitspolitik gegen psychisch kranke Menschen dem Gesetz erst in letzter Minute hinzugefügt wurde, zeuge für ihn von einem zweifelhaften Verständnis demokratischer Prozesse. Am heutigen Morgen soll der Deutsche Bundestag nun abschließend über das GVWG und die Änderungsaufträge beraten.

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