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    Berlin: Senat und Arbeitsgericht verbieten Kita-Streik

    Ab Montag sollten die städtischen Kitas Berlins auf unbestimmte Zeit bestreikt werden. Doch am Freitag verbot das Arbeitsgericht den Streik auf Antrag des Berliner Senats. Ver.di legte Berufung ein, aber gestreikt werden könne am Montag nicht.

    Das Arbeitsgericht hat den unbefristeten Streik in den Berliner Kitas ab Montag untersagt. Als Grund nannte das Gericht unter anderem eine noch gültige Friedenspflicht nach dem jüngsten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 2023. Während eines als noch ungekündigt geltenden Tarifvertrags ist die Gewerkschaft daher nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. Außerdem bezog sich das Gericht auf die möglichen Folgen, sollte der Senat dem gesonderten „Entlastungstarifvertrag” zustimmen. Dem Land Berlin drohe dann der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder. Damit hat der Senat sein Ziel – per Gericht den Streik zu verbieten – vorläufig erreicht. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kündigte daraufhin umgehend an, in Berufung gehen zu wollen.

    Nach monatelangen ergebnislosen Gesprächen zwischen ver.di und dem Senat hatte die Gewerkschaft ihre Mitglieder nach einer Urabstimmung zu einem unbefristeten Streik aufgerufen, der am Montag beginnen sollte. Wie bereits bei Perspektive berichtet, geht es bei dem „gesonderten“ Tarifvertrag darum, die Sicherung der pädagogischen Qualität und Entlastung zu gewährleisten. Kernelement ist dabei die Verbesserung der Fachkraft/Kind-Relation. Dafür werde laut ver.di ein klarer Plan für einen Personalschlüssel und die Gruppengröße benötigt. Dieser wird hingegen vom Berliner Senat bisher kategorisch abgelehnt.

    5 Tage Kita-Streik in Berlin

    Nach der Ankündigung des unbefristeten Streiks hatten sich am Dienstag Vertreter:innen von ver.di und des Senats nochmals getroffen. Dabei konnte keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung erzielt werden. Wie ver.di am Mittwoch mitteilte, habe der Senat gefordert, dass während des Streiks 70 bis 80 Prozent der Betreuung abgesichert werden müsse und alle Einrichtungen geöffnet bleiben sollen. Laut der Gewerkschaft hätte dies das Streikrecht der Beschäftigten unverhältnismäßig eingeschränkt, weshalb das Treffen abgebrochen wurde. Der Berliner Senat hat daraufhin dann den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht: Der Streikaufruf beeinträchtige Kinder und Eltern in unverhältnismäßiger Weise. Das jetzige Urteil sei daher eine gute Nachricht für tausende Familien in Berlin, so der Senat zum geglückten Verbot der Ausübung des Streikrechts.

    Demgegenüber erklärte eine Erzieherin einer Berliner Kita gegenüber Perspektive, dass sie und ihre Kolleg:innen nun bitter enttäuscht und frustriert über den Stopp des Streiks seien. Sie wollten – nach jahrelanger Misere – endlich für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Dass im Sinne der Eltern und Kinder geurteilt worden sei, wäre Augenwischerei und äußerst kurzsichtig gedacht. Immer und immer wieder würde von den katastrophalen Verhältnissen in der Kinderbetreuung berichtet, fuhr sie fort.

    Beispielsweise komme es vor, dass eine Gruppe mit 18 „Nestkindern” im Alter von ein bis drei Jahren durch nur 1 ausgebildete Person mit 1 Auszubildenden – teilweise über mehrere Tage hinweg – betreut werden müsste. Unter dieser Unterbesetzung litte nicht nur das Wohl der Kinder, sondern durch die Arbeitsbelastung das Wohl der Erzieher:innen gleichermaßen. Wie sie weiter ausführte, dienten die Streiks der Erzieher:innen für bessere Arbeitsbedingungen außerdem letztlich auch dem Familienwohl, wenn Eltern ihre Kinder unbesorgt in zufriedene und gesunde Erzieher:innenhände geben könnten. Sie wünsche sich daher sehr, „dass sich die Eltern und das Kita-Personal nicht spalten lassen, sondern zusammenstehen und gemeinsam für eine Verbesserung kämpfen.“

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