`

More

    Arbeitskampf bei Gorillaz: Lieferdienst gibt sich vor Arbeitsgericht ahnungslos

    Am Montag fanden sich bei einem Gütetermin vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Beschäftigte von Gorillaz und deren Anwalt mit einer Anwältin des Unternehmens zusammen. Die Arbeiter:innen hatten wegen ihrer Arbeitsverträge geklagt. Ein Perspektive-Korrespondent berichtet aus dem Gerichtssaal.

    Der Streik beim Lieferdienst Gorillaz hatte es in diesem Sommer bundesweit in die Medien geschafft. Nun kommt es auch auf juristischer Ebene zu Auseinandersetzungen.

    Mindestens 12 Beschäftigte des Unternehmens haben bisher wegen ihrer Arbeitsverträge geklagt.

    Diese wurden nämlich nicht wie vorgesehen zur Originalunterschrift vorgelegt. Statdessen ließ Gorillaz die oft nicht deutschsprachigen Arbeiter:innen per „DocuSign eSignature“ unterschreiben. Außerdem mussten auch Beschäftigte, deren Verträge auf ein Jahr befristet sind, eine Probezeit durchlaufen.

    Am Montag fand dabei ein Gütetermin für die Klagen von vier Rider:innen vor dem Berlin-Brandenburger Landesarbeitsgericht statt, bei dem der Anwalt der Beschäftigten Martin Bechert jedoch keine Einigung erzielen konnte.

    Die Anwältin von Gorillaz gab sich dabei unter dem Vorwand, erst seit kurzem für Gorillaz tätig zu sein, ahnungslos über die Praktiken des Unternehmens.

    Die Beschäftigten des Unternehmens wollen dabei erreichen, dass die Verträge für ungültig erklärt und in unbefristete Verträge umgewandelt werden.

    Bei einem Termin zwei Wochen zuvor hatte sich der Gorillaz-Anwalt Clemens Oldhafer damit begnügt, festzustellen, dass es keine gültigen Arbeitsverträge gebe. Auch er fiel durch eine scheinbar mangelnde Vorbereitung auf. Zuvor war er Partner in der Düsseldorfer Kanzlei Orth Kluth, die angibt, auf Wunsch kooperativ oder konfrontativ mit Gewerkschaft und Betriebsrat umzugehen. Die Seite der Arbeiter:innen warf den anwaltlichen Vertreter:innen des Unternehmens „juristische Akrobatik“ vor.

    Vor und nach dem etwa 10-minütigen Gerichtstermin hatten sich etwa 20 bis 30 Menschen mit selbstgemalten Schildern und teilweise in Arbeitskleidung solidarisch vor dem Gericht versammelt.

    Von den Praktiken des Lieferdienstes sind bundesweit etwa 3 000 Beschäftigte betroffen. Sollten die ersten Verfahren erfolgreich sein, könnten hunderte weitere folgen. Der vorsitzende Richter Thomas Kühn lehnte eine allgemeine Lösung jedoch ab und sprach von „Einzelfällen“. Nach dem Scheitern der Gütetermine sind nun Verhandlungen im Januar und Februar anberaumt.

    Die mobile Version verlassen