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      Prozessbeginn gegen 11 Neonazis von „Blood & Honour“

      Gestern begann in München der Prozess gegen 11 Männer, die im Zusammenhang mit der faschistischen Organisation „Blood & Honour“ stehen. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem, die Organisation auch nach deren Verbot weitergeführt zu haben.

      Seit dem Jahr 2000 ist die Organisation „Blood & Honour“ offiziell verboten. Aufgehört zu existieren hat sie allerdings nicht. Nun stehen insgesamt 11 Männer vor Gericht. Der Hauptangeklagte ist Sven B., er soll von 2016 – 2018 der sogenannte Divisionsleiter, also der Chef der Gruppe in Deutschland, gewesen sein. Zeitweise soll er Thüringer Sektionschef der Gruppe und ihr oberster Finanzverwalter gewesen sein, sowie Kontakte zu ausländischen Divisionen gehalten haben.

      Der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft München lautet: Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, gegen einige der Männer auch Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Genauer gesagt sollen die Männer zwischen 2016 – 2018 das Ziel gehabt haben, die Strukturen und die faschistische Ideologie durch das Vermarkten von CDs und Artikeln mit faschistischen Symbolen weiter zu verbreiten.

      Ein weiterer bekannter Name, der in den Anklagen auftaucht, ist Stanley R.. Er ist bereits mehrfach vorbestraft, hatte sehr enge Kontakte zu den Mitgliedern des NSU und führte zeitweise mit seiner „Combat 18- Sektion“ Schießübungen durch. „Combat 18“ (Kampfgruppe Adolf Hitler) ist der bewaffnete Arm von „Blood & Honour“ und wurde 2020 verboten.

      “Combat 18” verboten – dafür hat das Innenministerium 20 Jahre gebraucht

      Verkürzung des Prozesses möglich

      Einige der Angeklagten haben bereits jetzt angedeutet, dass sie Geständnisse ablegen wollen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist ebenfalls bereit, sich auf Deals einzulassen und die Strafen bei Geständnissen gegebenenfalls zu verringern. Einige Nazis bezeichnet er lediglich als „Mitläufer“, diese haben nur mit Geldstrafen zu rechnen. Für den Prozess wurden 46 Verhandlungstage angesetzt, die angekündigten Einlassungen könnten den Prozess aber nun deutlich verkürzen.

      Anschlagsdrohungen im Jahr 2019

      In der Anklage wird nur von einer Vermarktung von Artikeln gesprochen. Dabei gab es im Jahr 2019 noch Anschlagsdrohungen, die im Namen von „Combat 18“, der „Volksfront“ und eben auch von „Blood & Honour“ unterschrieben wurden.

      2017 kam über einen Bericht mehrerer ARD-Politmagazine heraus, dass „Blood & Honour“ von einem V-Mann aufgebaut und bis zu seinem Verbot 2000 angeleitet wurde. Da die Strukturen von „Blood & Honour“ jedoch nie aufgelöst oder zerschlagen wurden, stellt sich allerdings die Frage, wer der Deutschland-Chef zwischen 2000-2016 war, oder welche Verstrickungen zwischen dem Verfassungsschutz und der faschistischen Organisation immer noch bestehen.

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