`

More

    Widerstand gegen die Verschärfung des sächsischen Versammlungsgesetzes – Mit #NoVersgSAX auf die Straße!

    Die sächsische Landesregierung will noch 2024 ein neues Versammlungsgesetz verabschieden. Damit setzt die Landesregierung die allgemeine Tendenz zur Grundrechtseinschränkung der letzten Monate fort. – Ein Kommentar von Ferdinand Griffon vom #NoVersgSAX-Bündnis.

    Schon im Dezember 2023 wurde der sächsischen Landesregierung der Referentenentwurf des neuen „SächsVersG“ vorgelegt, pünktlich zur Landtagswahl am 1.9.2024 soll es dann in Kraft treten.

    Was sieht das neue Versammlungsgesetz vor?

    Schafft man, es die Beamtensprache zu verstehen, wird recht schnell klar, was das Ziel des neuen Versammlungsgesetzes sein soll: Keineswegs soll es, wie Grüne, SPD und CDU behaupten, den „Schutz“ der Versammlungsfreiheit garantieren. Ganz im Gegenteil: Das Gesetz stellt eine massive Bedrohung für unsere grundlegenden demokratischen Rechte dar und soll vor allem von einer Beteiligung an der politischen Meinungsäußerung abhalten.
    Durchgängig ist die Gesetzesnovelle an Schwammigkeit und Ungenauigkeit nicht zu übertreffen. Doch diese wird bewusst genutzt, um eine möglichst breite Anwendung der im Gesetz festgehaltenen Repressionsmöglichkeiten zu erlauben.

    §4 SächsVersG-E besagt zum Beispiel, dass jede Person, die zu einer Versammlung aufruft – also etwa einen Flyer verteilt oder Veranstaltungsdaten auf Social Media teilt –, als „Veranstalter:in” festgelegt wird und somit nach einer eventuellen Eskalation der Versammlung juristisch verfolgt werden kann. Und das unabhängig davon, ob die jeweilige Person Anmelder:in der Veranstaltung oder überhaupt anwesend war.

    Nicht nur wird dies viele davon abschrecken, Aufrufe zu Veranstaltungen zu (ver-)teilen, es spielt den polizeilichen Behörden auch perfekt in die Karten: Wird nämlich keine Versammlungsleitung von den Demonstrant:innen benannt werden, wird diese einfach auf die zuständige Behörde übertragen. Diese hat dann natürlich auch das Recht, die Versammlung aufzulösen.

    Des Weiteren soll das Störungsverbot in §8 SächsVersG-E das „erhebliche Behindern“ von Versammlungen verbieten. Ob bereits das Lärm-Machen am Rande einer Demonstration von Faschist:innen darunter fällt, bleibt offen.

    Neues sächsisches Versammlungsgesetz: Protest vor Landtag

    Hinzu kommt eine Erweiterung des Uniformierungsverbots (§10). Dieses wird mit einem „Militanzverbot“ und dem Verbot eines einheitlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens ergänzt. „Black-Blocks”, wie man sie oft auf antifaschistischen Protesten sieht, weiße Maleranzüge bei Klimaprotesten, Gewerkschaftswesten auf Streikaktionen oder rote Halstücher können alle unter dieses Verbot fallen. Ebenso ist unklar, was mit „einheitlichen Verhaltensweisen“ gemeint ist. Soll also das Laufen in Reihen, das gemeinsame Rufen von Parolen oder das gemeinsame Halten von Fahnen bereits Grund sein, um Demonstrationen aufzulösen?

    Die massive Ausweitung der Rechte staatlicher Instanzen wie Polizei und Ordnungsbehörde zieht sich durch das gesamte Gesetz: Den zuständigen Behörden wird erlaubt Personendaten von Ordner:innen festzustellen und nach eigenem Ermessen auch Ordner:innen abzulehnen, präventive Demo-Verbote gegen Einzelpersonen zu erteilen und selbst Versammlungen wie Vorträge aufzuflösen, sofern diese im Auge des Staats als Gefahr eingestuft werden. Was dabei als Gefahr gilt, wird im Gesetz nicht geregelt.

    Tendenz zum Abbau demokratischer Rechte

    Sachsen ist nicht das erste Bundesland, das sein Versammlungsrecht einschlägig reformieren will. Bereits im Jahr 2022 wurde in Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Dort darf die Polizei jetzt zum Beispiel ganze Demonstrationszüge abfilmen und Teilnehmer:innen ohne konkreten Anlass kontrollieren.

    Auch in Berlin wurde im Jahr 2023 das Polizeigesetz verschärft, das jetzt Präventivhaft bei Ordnungswidrigkeiten sowie Platzverweise erlaubt. Doch die Einschränkung von Grundrechten und die Einengung des rechtlichen Rahmens für politischen Protest lässt sich schon länger beobachten.

    Bereits während der „Blockupy”-Proteste 2012 bis 2016, die sich gegen die Sparpolitik der Europäischen Zentralbank richteten, wurde eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes gefordert. Der G20-Gipfel 2017 kann ebenfalls als zentrales Ereignis gesehen werden. Während des Gipfels und der damit einhergehenden Proteste wurden weitreichende Versammlungsverbote ausgesprochen. Die fehlende dauerhafte Kontrolle über die Aktionen und Aktionsformen des vielfältigen Protests wurde mit massiver Gewalt und Forderungen nach weiteren Einschränkungen des Demonstrationsrechts beantwortet.
    Noch etwas aktueller sind wohl die Einschränkungen während der Corona-Krise: Ausgangssperren, Kontaktverbote und die Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Das sind nur einige Beispiele dafür, wie der Staat ausgetestet hat, wie weit die Einschränkung von Grundrechten hingenommen wird.

    Aber auch die aktuellen Proteste gegen den israelischen Völkermord in Palästina sind immer wieder Repressionen ausgesetzt. Erst im April wurde der „Palästina-Kongress” in Berlin von 2.000 Polizeibeamt:innen gestürmt. Pro-palästinensische Demonstrationen oder Uni-Besetzungen werden brutal zerschlagen und eine mediale Hetzkampagne gegen sie aufgefahren.

    Von Hetze waren nicht zuletzt auch die zahlreichen Streiks im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) oder die GDL-Streiks betroffen. Nicht selten wurde von Politiker:innen eine Einschränkung des ohnehin schon engen Streikrechts gefordert.

    „Den Angriffen trotzen – Widerstand organisieren!“

    „Als #NoVersGSAX ist es unser Ziel, breiten Widerstand gegen diesen Angriff auf unsere Rechte durch die Novellierung zu organisieren. Denn wenn wir die gegenwärtigen Krisen in Form von neuen Kriegen, Aufschwung faschistischer Bewegungen, Wirtschaftskrise und Aufrüstungsoffensiven nicht widerstandslos über uns ergehen lassen wollen, bedeutet es für uns, unsere Interessen und Proteste auf die Straßen zu tragen. Als verschiedene Organisationen und Gruppen haben wir uns sachsenweit für den Erhalt der Versammlungsfreiheit zusammengeschlossen. Lasst uns zusammen die Versammlungsfreiheit verteidigen! Schließt euch der Demo und dem Bündnis an!“

    Demo: 22.06. Dresden Hauptbahnhof, mehr Informationen zum Bündnis gibt es hier.

    Die mobile Version verlassen