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    Dublin-Rückführungen nach Griechenland – Armut und illegale Abschiebung ins Herkunftsland drohen

    Deutschland schiebt seit Anfang des Jahres wieder nach Griechenland ab. Laut BAMF sollen nun auch Geflüchtete aus dem Irak und dem Iran überstellt werden können – obwohl ihnen dort Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit sowie Kettenabschiebungen in ihre Herkunftsländer drohen.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schiebt seit Anfang des Jahres wieder Geflüchtete im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Griechenland ab. Abschiebungen nach der Dublin-III-Verordnung sind keine Abschiebungen in das Herkunftsland der Geflüchteten, sondern sogenannte Überstellungen in das Land, in welches der oder die Geflüchtete als erstes einreiste.

    Betroffen von Abschiebungen nach Griechenland sind bisher Geflüchtete aus den Herkunftsländern Algerien, Bangladesch, Marokko, Pakistan und Tunesien – seit August dieses Jahres will das BAMF jedoch auch Geflüchtete aus dem Iran und Irak nach Griechenland abschieben. Anscheinend sollen die griechischen Behörden kürzlich zugesagt haben, auch Geflüchtete aus dem Iran und Irak angemessen unterzubringen und zu versorgen. Ob das wirklich geleistet werden kann, ist fraglich.

    Abschiebungen nach Griechenland haben in den letzten Jahren kaum stattgefunden. So gab es zwischen Januar und August 2023 laut Auskunft des Bundestages beispielsweise keine Überstellung nach Griechenland. Hintergrund sind die schlechten Lebensbedingungen in Griechenland sowie andere Gefahren wie sogenannte Push-Backs und Kettenabschiebungen, die Geflüchteten drohen.

    Nachdem die Zahl der Neuankömmlinge in Griechenland 2019 und 2020 sank, ist sie seit 2022 wieder stark gestiegen. 2023 sind etwa 42.000 Menschen in Griechenland eingetroffen, bis Juli 2024 sind es bereits 22.000 Menschen.

    Lebensbedingungen in Griechenland miserabel

    Bei einer Rückkehr nach Griechenland droht Geflüchteten Obdachlosigkeit und Armut. Eine Zuweisung von Wohnraum ist im griechischen Rechtssystem nicht vorgesehen und auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen, ist für Geflüchtete fast unmöglich. Auch in Lagern oder Heimen für Geflüchtete gibt es für „Rückkehrer“ keinen Platz. Es gibt zwar Flüchtlingscamps auf den griechischen Inseln, in denen im Juli 2024 etwa 15.000 geflüchtete Menschen lebten. Immer wieder werden diese aber von Hilfsorganisationen kritisiert, da sie sehr abgeschieden sind und „Dublin-Rückkehrer:innen“ nicht offenstehen.

    Zudem ist es für Geflüchtete, die nach Griechenland abgeschoben werden, nahezu unmöglich, schnell Arbeit zu finden, die tatsächlich den Lebensunterhalt sichert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2017 außerdem festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen im informellen Sektor, also auf dem Schwarzmarkt, teilweise als Zwangsarbeit eingestuft werden können. Es gibt auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt sichern könnten, außerhalb einer Arbeitslosenkarte, die lediglich die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs ermöglicht.

    Geflüchteten drohen also in Griechenland nicht nur Arbeitslosigkeit und Armut, sondern auch noch Obdachlosigkeit. Bisher gibt es keine neuen Erkenntnisse, dass sich die Lage zum Positiven verbessert hat.

    Wegen Abschiebungen in die Türkei drohen Kettenabschiebung

    Zudem droht auch weiterhin die Gefahr der sogenannten Kettenabschiebung über die Türkei ins Herkunftsland. Die Türkei gilt in Griechenland als „sicherer Drittstaat“. Das bedeutet, dass Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland eingereist sind, vom griechischen Staat wieder in die Türkei abgeschoben werden. Die Türkei schiebt jedoch auch rechtswidrig in bestimmte Herkunftsländer von Geflüchteten ab. Besonders betroffen von solchen Kettenabschiebungen über Griechenland und die Türkei sind vor allen Dingen Geflüchtete aus Pakistan und Bangladesch. Auch gibt es immer wieder Berichte über illegale Push-Backs an den griechischen Land- und Seegrenzen.

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