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    Polizei nutzt automatisierte Gesichtserkennung in mindestens 6 Bundesländern

    Schon seit 2021 nutzen die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen eine Überwachungstechnik mit, die ursprünglich von der sächsischen Polizei entwickelt wurde.

    Aus einer Antwort der sächsischen Regierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Juliane Nagel im sächsischen Landtag geht hervor, dass schon seit 2021 eine spezielle mobile Gesichtserkennungstechnik nicht nur bei der sächsischen Polizei, sondern auch in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommt.

    Ursprünglich wurde diese Technologie in Grundzügen offenbar von der Polizeidirektion Görlitz gemeinsam mit der Firma „OptoPrecision” aus Bremen entwickelt. In Görlitz wird sie zur Überwachung der polnisch-deutschen Grenze verwendet.

    Nach Angaben der Polizei handelt sich dabei um Kameras, die auch bei schlechten Witterungs- oder Lichtverhältnissen hochauflösende Bilder produzieren. Diese werden versteckt in geparkten Autos oder Gebäuden untergebracht. Die damit produzierten Bilder werden danach in Sekundenschnelle mit einer nicht näher definierten Datenbank abgeglichen.

    Nach Angaben der Polizei wird die Technik bisher vor allem zur Verfolgung von sogenannten Eigentumsdelikten verwendet und dient neben der direkte Obervation durch Polizist:innen als ergänzende Obervationsmaßnahme.

    Gegenüber der überregionalen Tageszeitung neues deutschland (nd), die mehrere Artikel zu diesem Thema veröffentlichte, wurde jedoch nicht näher definiert, welche Datenbanken als Grundlage für den automatisierten Bildabgleich verwendet werden.

    Grundsätzlich denkbar ist der Abgleich mit eigens dafür zusammengestellten Bildern von Verdächtigen. Ebenso hat beispielsweise die niedersächsische Landespolizei aber auch Zugriff auf das bundesweite „INPOL”-System, in dem sechs Millionen Gesichtsbilder von etwa vier Millionen Personen hinterlegt sind.

    Nach Angaben eines Polizeibeamten sei im Zweifelsfall neben Fotos aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei sogar schon ein hochwertiges Foto aus „den Sozialmedien“ ausreichend für die Nutzung der Technologie.

     

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