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    Ungarn: 200 Millionen Zwangsgeld an die EU

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn zu einer Zahlung von 200 Millionen Euro verurteilt. Das Land missachtet trotz Verurteilung weiterhin europäisches Asylrecht – ein Asylrecht, das ohnehin spätestens seit der GEAS-Reform Menschenrechte verletzt.

    Am Donnerstag, den 13. Juli, haben die Richter:innen in Luxemburg entschieden, dass Ungarn 200 Millionen Euro Zwangsgeld bezahlen muss. Dadurch soll das Land gezwungen werden, das geltende Asylrecht der EU umzusetzen. Für jeden Tag ohne Zahlung kommt eine weitere Million Euro zu der Summe dazu. Ministerpräsident Viktor Orbán bezeichnete die aktuelle Entscheidung als „empörend“ und „inakzeptabel“. Er werde der finanziellen Erpressung nicht nachgeben.

    Verschiedene Verletzungen des Asylrechts

    In einem Vertragsverletzungsverfahren wurde 2020 festgestellt, dass die ungarische Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel über die Aufnahme und das Verfahren von schutzsuchenden Menschen verschiedene Mängel aufweist: Flüchtlinge konnten in Ungarn keine Asylanträge stellen. Sie wurden zum Teil in ungarischen Botschaften außerhalb des Staatsgebiets festgehalten und an der Einreise gehindert.

    Das osteuropäische Land liegt auf der sogenannten „Balkanroute”, die von Schutzsuchenden aus Vorderasien in Richtung Mitteleuropa genutzt wird. Der EuGH hatte deshalb 2020 schon festgestellt, dass ein steigender Andrang von Flüchtlingen die menschenunwürdigen Maßnahmen Ungarns nicht rechtfertige.

    Asylverschärfungen auch im europäischen Recht

    Mit dem Beschluss der sogenannten „GEAS-Reform” (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) sind zu Beginn des Jahres die stärksten Eingriffe in das europäische Asylrecht seit Bestehen der EU in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Reform hatte die EU selbst Grenzverfahren an den Außengrenzen unter haftähnlichen Bedingungen geschaffen und sich damit weit von einem rechtsstaatlichen Verfahren entfernt. Auch die Ausweitung der sogenannten „sicheren Drittstaaten” wird Abschiebungen in Länder, in denen Schutzsuchenden ernsthafte Gefahren für Leib und Leben drohen, weiter befeuern.

    EU-Parlament winkt GEAS-Reform durch: Stärkster Eingriff ins Asylrecht seit Gründung der EU 

    Zuletzt hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Attentat in Mannheim sogar Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan gefordert. Das Land wird seit dem Abzug der amerikanischen Truppen von den islamisch-fundamentalistischen Taliban regiert. Erst am Freitag, den 14. Juni, hatte der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) den Kanzler aufgefordert, für dieses Vorhaben Verhandlungen mit den Taliban aufzunehmen. Dies würde einer völkerrechtlichen Anerkennung der Gruppierung gleichkommen. Gleichzeitig ist auf das verhandlungsberechtigte Oberhaupt der Taliban, Hibatullah Achundsada, ein millionenschweres Kopfgeld ausgesetzt.

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