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    Sand im Getriebe – Unerwünschte Meinungsäußerung

    Bei der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) 2023 in München protestierte Cosimo als Aktivist gegen die Umweltschäden durch die Autoindustrie. Am Dienstag stand er dafür nun vor Gericht. Perspektive hat den Prozess begleitet.

    Dienstag, 21.05.2024, 9 Uhr morgens: In der letzten Ecke des heruntergekommenen Amtsgerichts Münchens in der Nymphenburger Straße befindet sich der Sitzungsaal A 219. Der Weg zum Verhandlungsraum gleicht einem kleinen Labyrinth. Trotzdem finden knapp 30 solidarische Prozessbegleiter:innen den Irrweg durch das Gerichtsgebäude. Sie sind bereits eine Stunde vor Prozessbeginn vor Ort, um vor dem Amtsgebäude in Form einer Kundgebung auf die Repressionen gegen Aktivist:innen und die Kriminalisierung des Klimakampfs aufmerksam zu machen.

    Organisiert wurde sie von dem Aktionsbündnis „Sand im Getriebe“, das sich aus unterschiedlichen umweltaktivistischen Gruppen zusammensetzt und für eine radikale Verkehrswende steht. Ihr Ziel ist laut eigenen Angaben: „Autofreie Städte, viel mehr Platz für Fuß- und Radverkehr sowie ein massiv ausgebauter und kostenloser Nahverkehr.“ Dafür soll der Bau von Autobahnen, Schnell- und Bundesstraßen „sofort gestoppt“ und „die freiwerdenden Mittel für den Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsinfrastruktur genutzt werden.“

    Verschiedene Protestaktionen gegen die IAA

    Ihr Haupttätigkeitsfeld waren hierbei die zahlreichen Proteste gegen die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main oder auch in München. So wurden beide Ausstellungen erfolgreich blockiert und durch weitere Aktionen gestört.

    Einem Aktivisten wird nun vorgeworfen, bei der IAA 2023 am Odeonsplatz in München zusammen mit einem anderen Aktivisten auf den Volkswagen-Stand vorgedrungen zu sein. Die Situation soll sich im ersten Stock eines Ausstellungshauses abgespielt haben. Sein Mitstreiter habe sich an der Glasfront mit einem Banner platziert, auf dem „Verkehrswende statt Antriebswende“ stand. Währenddessen sei der Angeklagte auf das Dach eines E-Autos gestiegen und soll ebenfalls ein Transparent mit den Worten „ÖPNV statt Autoschau“ hochgehalten haben.

    Das Ziel war offensichtlich, darauf aufmerksam zu machen, dass Elektroautos nicht die Lösung der Verkehrswende sind. Denn auch E-Autos sind u. A. aufgrund der benötigten Ressourcen für die Batterien (wie z.B. Lithium) oder aber auch der immer noch nicht komplett emissionsfreien Stromgewinnung alles andere als umweltfreundlich.

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    Milliardenschwerer Konzern fordert 4.000 Euro

    Nach kurzer Zeit rissen ihn vier Polizist:innen ohne Vorwarnung von dem Dach. Die vermeintlich dadurch entstandenen Dellen waren Hauptbestandteil des Verfahrens wegen Sachbeschädigung. Von Volkswagen wurden die Wiederinstandsetzungskosten des Autos auf 4.000 Euro gesetzt. Angeblich seien 20 Arbeitsstunden notwendig gewesen, um den PKW zu reparieren.

    Zu seinen weiteren Beweggründen und mit Hinblick auf den Gerichtsprozess veröffentlichte der Aktivist folgendes Statement: „Ich halte die IAA für extrem gefährlich, weil mit einem millionenschweren Werbe- und Lobbybudget die öffentliche Meinung manipuliert wird. Wir haben Kritik und Alternativen eingebracht und wurden sofort entfernt. Die Stadt und die Polizei haben sich instrumentalisieren lassen; ich hoffe, das Münchner Amtsgericht tut das nicht.“

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    Gericht geht nicht auf Umweltschutz ein

    Im Gerichtssaal sollten dann insgesamt drei Zeugen seine Schuld beweisen. Ein Standarbeiter, ein Ständeführer und ein Kriminalpolizist sagten zu dem Vorfall aus. Außer der Tatsache, dass er auf dem Dach gesessen hat, konnten diese allerdings keine stichhaltigen Kenntnisse der Tat vorweisen. Vielmehr wurden die Aussagen von der Verteidigung als schwammig und ungenau entlarvt.

    In Folge wurden von der Verteidigung insgesamt acht Beweisanträge gestellt. Die entlastenden Argumente waren vielfältig. Doch die plausiblen Anträge wurden allesamt abgelehnt. Es wurde nicht berücksichtigt, dass der Schaden nur durch das rabiate, ohne Vorwarnung geschehene Herunterziehen entstanden ist.

    Des Weiteren wurden in einer sehr ausführlich formulierten Stellungnahme seine Beweggründe und seine Tat durch Aussagen von Wissenschaftler:innen untermauert. Der Richter erkannte zwar an, dass Klimawandel ein reelles Problem ist, ließ aber auch dies nicht als Beweismittel zu. Einzig die 4.000 Euro konnten in Einklang mit dem Richter und dem Staatsanwalt auf einige Hundert Euro gedrückt werden, da der Arbeitsaufwand auf gut eine halbe Stunde heruntergesetzt wurde.

    Im Schlussplädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro, da laut des Staatsanwalts die Sachbeschädigung mutwillig vonstatten ging. Dem entgegnete die Verteidigung mit der Forderung nach Freispruch. Diese Forderung wurde durch ein stringentes Plädoyer mit nachvollziehbaren Gründen untermauert.

    Als Rechtfertigung für sein Handeln ging die Rechtsanwältin des Angeklagten darauf ein, dass dessen einziges Ziel seine Meinungskundgabe war. Da auf der IAA sämtliche Möglichkeiten der kritischen Begleitung verboten wurde, sah er sich aufgrund der Bedeutsamkeit und der Dringlichkeit der Thematik dazu bewegt, durch das Besteigen dieses Autodachs auf seine Kritikpunkte aufmerksam zu machen. Dabei wollte er keine Schäden versuchen.

    Zudem konnte durch die Zeugen nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob überhaupt Dellen entstanden seien oder ob diese nicht auch durch das rigorose Eingreifen der Polizeibeamt:innen verursacht worden sein könnten. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Sachbeschädigung, was in Deutschland nicht strafbar ist. In seiner abschließenden Aussage unterstrich der Angeklagte nochmals die Erklärung seiner Anwältin und wies darauf hin, den entstanden marginalen Schaden für einen milliardenschweren Autokonzern nicht über das hohe Gut der freien Meinungsäußerung zu akzeptieren.

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    Richter entscheidet im Sinne des Konzerns

    Nach knapp drei Stunden wurde um 11:45 Uhr das Urteil verkündet. Allen Bemühungen zum Trotz folgte der Richter in seiner Urteilsverkündung weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Zwar verringerte er das Strafmaß um zehn Tagessätze, beschloss aber im gleichen Atemzug, dass er 50 Tagessätze à 15 Euro ansetzt, was in Summe eine höhere Geldstrafe als vom Staatsanwalt gefordert ergibt.

    Obwohl ihm die Verteidigung viele Möglichkeiten aufgezeigt hatte, wie er in der Sache Milde hätte walten lassen können, entschied der Richter sich für den einfachen Weg. Er schlug sich auf die Seite des umweltzerstörenden Großkonzerns und das, obwohl er die Notwendigkeit eines Handelns gegen den Klimawandel anerkannte.

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