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Dienstag, März 19, 2024
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    „Integrationsmanagement“: Wie Staat und Kirche gemeinsam Asylsuchende “integrieren” – und dabei unterdrücken

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    Auf der Suche nach einer Arbeitsstelle stößt man auf so einige Kuriositäten und Unmenschlichkeiten. Doch was ich beim Probearbeiten als „Integrationsmanagerin“ erlebte, war einfach abstoßend: “Management” von “Integration”, Ausbeutung und Unterdrückung von Geflüchteten. – Ein Kommentar von Nora Bräcklein

    Anfang April hatte ich mich bei einem großen kirchlichen Träger auf eine Stelle als „Integrationsmanagerin“ in einer Gemeinde in Württemberg beworben. Schon der Begriff „Integrationsmanagerin“ für ein vom Land Baden-Württemberg gefördertes Programm verrät natürlich, worum es hier geht: Um die Einpassung und das „Management“ von Ausbeutung Asylsuchender.

    Wie machen wir sie zu möglichst ‚zahmen‘, unterwürfigen Nicht-BürgerInnen, die uns ihre Dankbarkeit dafür entgegenbringen, dass die deutsche Wirtschaft aus ihrer Arbeitskraft und ihrer prekären Lage Profit schlagen kann?

    Dabei können sie den Ich-lasse-mich-besser-ausbeuten-Wettkampf mit der wählenden Bevölkerung, also den deutschen StaatsbürgerInnen, nicht gewinnen. Dafür wird selbstverständlich mit Hürden wie (zeitlich beschränkten) Arbeitsverboten und der Notwendigkeit einer eigenen Arbeitserlaubnis für jeden möglichen Job gesorgt.

    So wird auch sichergestellt, dass nur diejenigen sich „integrieren“, die sich mit Herzblut für ihre eigene Ausbeutung einsetzen – alle anderen sind es eh nicht wert, in Deutschland zu leben.

    Der gläserne Flüchtling – MoBio als „Digitales Integrationsmanagement“

    Das „Integrationsmanagement“ wird durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg im „Pakt für Integration“ und mit dem Teufel geregelt – entschuldigt bitte diese Polemik, aber sie drängt sich hier nun wirklich auf.

    Denn das „Integrationsmanagement” beinhaltet auch das „Digitale Integrationsmanagement“: Der Rhein-Neckar-Kreis bei dem ich arbeiten sollte, brüstet sich damit, hierfür die Software MoBio, Mobile Biographie, entwickelt zu haben. Hier dürfen Flüchtlinge selbst entscheiden, welche berufs- und bildungsbiographischen Daten, Zeugnisse und Qualifikationen erfasst werden, die dann auf einem „sicheren Server“ gespeichert werden. Sollte die geflüchtete Person ihre Daten irgendwann wieder von ihrem MoBio-Account herunternehmen wollen, wird zwar das Löschen versprochen. Ob sie dann aber wirklich nirgends aufbewahrt werden, darf wohl bezweifelt werden.

    Die MoBio-Informationen sind außerdem „Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Rhein-Neckar-Kreis“ und des persönlichen “Integrationsplans”, der mit der Integrationsmanagerin erstellt wird. Wer also nicht sein gesamtes Leben der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Sprachschulen und anderen „Integrations“-Instanzen, offenbaren möchte, ist “selbst schuld”, wenn sie oder er keinen Platz in einem Sprachkurs und auf dem Arbeitsmarkt findet.

    Von „Liebenswürdigkeiten und Dreistigkeiten“ der Asylsuchenden oder der paternalistischen Bevormundung durch die Integrationsbeauftragte

    Schon im Bewerbungsgespräch bestätigte sich der Charakter des Integrationsmanagements. Die Frage danach, für wen die Integrationsmanagerin eigentlich arbeitet – für die Asylsuchenden oder das ausbeutungs- und abschiebebegeisterte Land – wurde mit einer eindeutigen Tendenz beantwortet.

    Dennoch wollte ich gerne abklären, wie die Praxis aussieht und hospitierte einen Vormittag bei der Integrationsbeauftragten der besagten Gemeinde, mit der ich mir als Integrationsmanagerin das Büro hätte teilen müssen.

    Den ganzen Vormittag über kamen Asylsuchende der regionalen Anschlussunterbringung mit unterschiedlichsten bürokratischen Anliegen in die Sprechstunde. Die Integrationsbeauftragte, nennen wir sie Frau Kleinschmidt, wusste selbstverständlich selbst am besten, was zu tun sei, bei welchen Stellenangeboten beispielsweise ein Flüchtling sich (bzw. sie sich für ihn) zu melden und auf welches zu bewerben habe. Sich seine eigenen Ideen in Ruhe anzuhören, wäre sicherlich „nur Zeitverschwendung“ gewesen.

    Die kurzen Zeiten zwischen den Besuchen nutzte Frau Kleinschmidt dazu, mir von ihrer Arbeit als Integrationsbeauftragte und von den Flüchtlingen mit all ihren „Liebenswürdigkeiten“, „Eigenarten“ und „Dreistigkeiten“ zu berichten. So habe zum Beispiel einer einfach so eine Woche Urlaub in London machen wollen. Eine Woche. Als Asylsuchender. Da wisse sie auch nicht mehr, was sie noch sagen solle.

    Eine andere Familie habe ihr erzählt, dass sie nun über Ostern drei Wochen wegfahren wolle. Was sich die Leute denn überhaupt vorstellten, und wie sie das bitte finanzieren könnten?! (Frau Kleinschmidt selbst ist übrigens über Ostern anderthalb Wochen und in den Sommerferien auch einige Wochen im Urlaub. Woher sie das Recht dazu hat, erwähnte sie nicht.)

    Vertrauensverhältnis zu Asylsuchenden und Abschiebe- und Repressionsmaschinerie

    Hingegen betonte Frau Kleinschmidt mehrmals, wie kulant sie doch gegenüber den Asylsuchenden sei, die ja wegen ihrer Wohnsitzauflage jede Nacht in der Asylunterkunft schlafen müssten. Wenn sie also von Reisen wisse, melde sie diese nicht jedes Mal unverzüglich, was zur sofortigen Abmeldung von der Unterkunft und damit Streichung der Sozialleistungen führen würde.

    Sie wolle aber insbesondere bei längerer Abwesenheit doch eine Telefonnummer und eine Adresse haben. Es könne ja sein, dass die Flüchtlinge in dieser Zeit abgeschoben werden sollen. Und wenn Asylsuchende diesbezüglich besonders unzuverlässig seien, gebe es ja zum Glück immer noch die Möglichkeit, die Sozialleistungen nicht mehr auf ihr Konto zu überweisen, sondern den Erhalt an die persönliche Abholung zu knüpfen.

    Ohne mit den Wimpern zu zucken erzählt Frau Kleinschmidt mir dann, wie sie auch Schlüssel der Unterkunft und der Zimmer an die Polizei weitergebe, wenn mitten in der Nacht jemand abgeschoben werden solle.

    Etwas später meint sie, dass eine Integrationsmanagerin (die nicht direkt beim Land angestellt ist) ja schon ein engeres Vertrauensverhältnis zu den Asylsuchenden habe, wobei auch schon sie als Integrationsbeauftragte gewissermaßen ein persönliches und vertrautes Verhältnis zu ihnen habe.

    Vermutlich wissen die meisten Asylsuchenden gar nicht, wie eng Frau Kleinschmidt mit der Abschiebe- und Repressionsmaschinerie zusammenarbeitet und wie dort dementsprechend vermutlich auch all das ankommt, was sie mit der „vertrauenswürdigen“ Integrationsmanagerin besprechen, die ja mit der Integrationsbeauftragten in einem Büro sitzt, in dem vertrauliche Gespräche offensichtlich nicht vorgesehen sind.

    Klassen, Rechte und Lebenschancen

    Im Laufe des Vormittags mit der Integrationsbeauftragten wurde auch wieder ganz unmissverständlich deutlich, dass die Asylunterkünfte eben eher kontrollierbare Unterbringungslager als ein Zuhause für Menschen sind, die ihr voriges Zuhause häufig unter Lebensgefahr zurücklassen mussten.

    So sah sich Frau Kleinschmidt beispielsweise „gezwungen“, die Besuchszeiten in der Asylunterkunft einzuschränken. Übernachtungsbesuche seien ohnehin verboten. Die Einhaltung des Übernachtungsverbots lasse sich aber schwer kontrollieren, da sie nicht zu nächtlichen Morgenstunden dort aufkreuzen wolle – weil das ihr Arbeitsengagement dann doch übersteigen würde und nicht etwa, weil das eine (weitere) absolute Grenzüberschreitung gegenüber den Asylsuchenden bedeuten würde.

    Da hatte Frau Kleinschmidt eine blendende Idee: Von nun an dürfen die Bewohner*innen der Asylunterkunft nur noch zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Besuch empfangen; so liegt die Kontrolle davor oder danach noch in passablen Arbeitszeiten für sie als Integrationsbeauftragte.

    Frau Kleinschmidt kann natürlich auch erklären, warum das Übernachtungsverbot ganz im Interesse der Asylsuchenden und der Gemeinde liegt: Man müsse verhindern, dass Menschen sich hier „einnisten“ (vielleicht meinte sie doch eher Insekten, bei der Wortwahl?) und es zu Konflikten komme. Asylsuchende als halbe Menschen können Konflikte nämlich nicht selbst klären (so hat sie das nicht direkt ausgedrückt).

    Dass Konflikte in der Art der Unterbringung angelegt sind, und nicht in den Menschen selbst, will natürlich von staatlicher Seite niemand sehen. Ich frage mich, wie lange Frau Kleinschmidt wohl konfliktfrei in einem Lager leben könnte, in dem sie gezwungen wäre, sich das Zimmer mit fremden Personen zu teilen? Dazu die Gemeinschaftsräume, Küchen und Sanitäranlagen mit Menschen, mit denen sie noch nicht einmal eine gemeinsame Sprache hat? In einem Lager, in dem alle – sie eingeschlossen – in einer essentiellen Unsicherheit in Bezug auf ihre Zukunft leben?

    Aber darum geht es natürlich auch gar nicht. Dass Frau Kleinschmidt einer anderen Klasse Mensch angehört als Asylsuchende, wurde ja auch schon bei der Frage des Urlaubs deutlich. Lebensstandards, die für die Mitglieder des Staatsapparats und Profiteure des Kapitals selbstverständlich sind, gelten für andere Klassen als überzogene Forderungen oder gar Gesetzeswidrigkeiten und Verbrechen.

    Das gilt mehr noch als bei ArbeiterInnen und Arbeitslosen für AusländerInnen und insbesondere Asylsuchende. Deren Recht auf Bewegungsfreiheit ist ohnehin auf das Bundesgebiet eingeschränkt und droht ständig noch weiter bis auf den Landkreis reduziert zu werden. Sie müssen sich das Recht auf Arbeit hart und das auf Wohnen noch härter erkämpfen. Die Unterbringung in Asylunterkünften kann eben nur als solche und nicht als tatsächliches Wohnen bezeichnet werden, auch wenn Menschen auf oft beeindruckende Weise versuchen, sich dort so wohnlich wie irgend möglich einzurichten.

    Der „Einzelfall“ in der systematischen Unterdrückung

    Die Tätigkeit der Frau Kleinschmidt und ihrer KollegInnen schimpft sich dann also „Integrationsauftrag“. Warum aber sich nun über diesen einen Fall einer „Integrationsbeauftragten“ so aufregen? Sie selbst erzählte mir, sie habe aufgehört, sich von den Einzelschicksalen der Menschen beeinflussen zu lassen, denn schließlich hätten alle Asylsuchenden ein solches Einzelschicksal.

    Das ist nicht nur ihr Ausweg, ihre Arbeit zu legitimieren oder zu rechtfertigen, es ist gleichzeitig ein grundlegend falsches Verständnis, das der Staat gerne in uns wecken will: Weder das Schicksal der Asylsuchenden noch die Tätigkeit und Einstellungen der Integrationsbeauftragten dazu sind jeweils individuelle „Einzelschicksale“.

    Sie sind vielmehr Ausdruck globaler Klassenverhältnisse, die von unterschiedlichen Spaltungen getragen und aufrechterhalten werden. Die Asylsuchenden sind doppelte Opfer eines Staates, für den die Integrationsbeauftragte arbeitet; doppelte Opfer, da sie erst durch imperialistische Kriege, kapitalistisch bedingte Umweltzerstörung oder Armut zur Flucht gezwungen wurden – und dann von den dafür hauptverantwortlichen Staaten bis ins Unmenschliche unterdrückt und ausgebeutet werden. Damit ist dann wohl auch die Frage danach endgültig beantwortet, für wen die Integrationsbeauftragte und als ihre Komplizin oder mindestens nicht gegensteuernde Mitwisserin die Integrationsmanagerin arbeiten und was ihre „Integration“ meint.

    Eine kurze Schlussbemerkung: Die Stelle habe ich selbstverständlich abgelehnt – nach der kurzen Begründung in einer Mail an die Verantwortliche ist dies hier meine ausführlichere Stellungnahme zu dieser Art Zusammenarbeit von Staat und Kirche in der Unterdrückung Asylsuchender.

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