Das aktuelle Transsexuellengesetz könnte bald vierzigjähriges Bestehen feiern – nun wird aus Rheinland-Pfalz die Forderung nach einer Reform laut. Nachdem es sich im Laufe der Jahre in weiten Teilen als verfassungswidrig erwies, wird am 12. Mai ein neuer Entwurf im Bundestag eingereicht.
Die alte Gesetzgebung, die trans- und intersexuelle Menschen trifft und betrifft, stammt aus dem Jahre 1980. Bis 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere Passagen als verfassungswidrig und ersparte so vielen Menschen zum Beispiel den Scheidungszwang. Zuvor bedeutete eine Geschlechtsumwandlung eines Partners zugleich auch die Pflicht, die Ehe aufzulösen. Dies bedeutete eine immense psychische Belastung, die außerdem mit viel behördlichem Aufwand verbunden war.
Auch sind die zwei unabhängigen Gutachten für eine amtliche Namensänderung nicht mehr nötig. Diese fielen in 99 Prozent der Fälle bestätigend aus und waren somit nur als bürokratische Gängelei zu verstehen. Den wohl tiefsten Eingriff in die Privatsphäre und die körperliche Selbstbestimmung stellte die Pflicht dar, sich vor einer behördlichen Personenstandsänderung einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen. Diese wurde erst im Jahre 2011 als verfassungswidrig beurteilt.
Für den 12. Mai will die SPD unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer nun ein neues Transsexuellengesetz im Bundesrat einbringen. Doch ist es nicht das erste Mal, dass eine Reform in Angriff genommen werden sollte: Schon 2009 versprach die damalige Regierung, die Gesetzgebung an die Bedürfnisse der sie Betreffenden anzupassen, grobe Ziele wurden vereinbart. Auch Dreyers Partei war beteiligt, SPD und die Union stellten derzeit die Regierung. Als sich jedoch die Legislaturperiode dem Ende zuneigte, hatte sich die Lage für “Trans- und Intermenschen” in Deutschland weder geändert noch verbessert. Ebenso wie das Versprechen, die Ehe zu öffnen und das Adoptionsrecht neu zu entwickeln, wurde die Gesetzesreform vertagt. Die Zahl der transsexuellen Menschen wird auf unter 0,2 % der Bevölkerung geschätzt – das Thema schien also zu wenig wahlkampfrelevant.
Die Reaktion war scharfe Kritik von der Linkspartei und der Grünen. Barbara Höll (die Linke) kritisierte mangelndes „Interesse an der Wahrung der Grundrechte für Transsexuelle”. Als auch die FDP sich für eine Reform einzusetzen schien, entgegnete sie, wer im Glauben sei, „die FDP würde sich für Transsexuelle einsetzen, der irrt sich. Mövenpick und die Hoteliers sind das Klientel der FDP. Da wird gekämpft.“. So sehr man ihr zustimmen mag, inhaltlich trieb das die Debatte nicht voran, brachte keine Besserung für die “LGBTI”-Gemeinschaft mit sich. Vorrangig ging es um Schuldzuweisung für das Scheitern der Reform, öffentlich wurde der Diskurs jedoch kaum.
Wenn Malu Dreyer nun fordert „den Willen der transidenten Person in den Mittelpunkt stellen“, so ist das zunächst erfreulich. Es lässt Hoffnung aufkeimen auf eine Gesetzeslage, die auch transgeschlechtlich Lebenden Grundrechte zusichert und bisherige Missstände anerkennt. Mit Blick auf die bald endende Wahlperiode und die Kurzfristigkeit der Forderung wird die Wahrscheinlichkeit für eine baldige Reform jedoch minimiert.