Polizei verbietet das Schlafen, Kochen und Duschen bei der Dauerkundgebung und weist auch Vereine an, keine Schlafplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Hamburger Polizei bleibt dabei, dass sie jedwede Art eines Protest-Camps der GipfelgegnerInnen verbieten und nicht dulden will. Nachdem die beiden geplanten Camps im Volkspark Altona und dem Hamburger Stadtpark polizeilich und gerichtlich verboten wurden, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Camp als “Dauerkundgebung” unter den Schutz des Versammlungsgesetzes falle. Damit sei ein vollständiges Verbot nicht zu rechtfertigen, aber der Polizei wurden großzügige Auflagen gestattet.
Der Sprecher der Hamburger Polizei, Timo Zill, bestätigte heute, dass man nicht vorhabe, ein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten zu dulden. „Es wird kein Camp im Stadtpark und keine Übernachtungscamps in Hamburg geben“, so Zill. Somit seien zwar Dauerkundgebungen erlaubt, jedoch die Standorte noch strittig und das Errichten von Schlafstätten, Kochstellen und Duschen verboten.
Auch “Amnesty International” (AI) zeigt sich besorgt über das Rechtsverständnis der Hamburger Polizei und beklagt die Missachtung der Versammlungsfreiheit.
„Wenn der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer im Interview mit dem NDR nunmehr davon spricht, dass ein Camp verboten werden kann, da die Übernachtung in dem Camp nicht mehr von der Versammlungsfreiheit und dem Beschluss des Gerichts mit gedeckt sei, so stellt dies eine gewollte Fehlinterpretation und eine bewusste Missachtung dieses Beschlusses dar«, erklärt Amnesty International.
Bereits Mitte Juni hatte das Bezirksamt Alternativen zu großen Camps, etwa die Nutzung von städtischen Turnhallen, zurückgewiesen. Auch ein entsprechender Antrag der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft wurde abgelehnt. Zudem sollen bereits mehrere Vereine und Genossenschaften von den Behörden angewiesen worden sein, keine Schlafplätze für GipfelgegnerInnen zur Verfügung zu stellen.