Beschuldigte haben Klagen gegen die Hausdurchsuchungen und das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ eingereicht.
Gestern haben die laut Bundesinnenministerium (BMI) als Betreiber der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ angesehenen Betroffenen juristisch gegen die ihnen widerfahrene Repression protestiert: Es wurden verschiedene Klagen eingereicht, unter anderem beim Bundesverwaltungsreicht (BVerwG) gegen das Konstrukt eines “Vereins”, der hinter der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ gestanden haben soll und gegen sein Verbot, darüber hinaus Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg gegen die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme-Maßnahmen.
„Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will, geschweige denn, was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Sven Adam, einer der Rechtsanwälte der Betroffenen. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.
„Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen“, ergänzt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu den beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängigen Verfahren.