Am 15. August hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln seinen gut 30-seitigen Bericht über die Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg vom 2. bis zum 8. Juli veröffentlicht (Link). Paul Gerber rezensiert und kommentiert diesen Bericht aus politisch-revolutionärer Sicht.
Nach eigenen Angaben organisiert der Verein seit 1983 immer wieder Demonstrationsbeobachtungen, wobei sein Hauptaugenmerk auf (Verletzungen) der Versammlungsfreiheit liegt.
Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die Geschehnisse und verschiedenen Rechtsbrüche durch staatliche Behörden in Hamburg. Darin wird nicht nur auf eigene BeobachterInnen, sondern auch auf andere Medien und Erfahrungsberichte von AktivistInnen verwiesen, da wo die AutorInnen nicht selbst vor Ort waren. Nebenbei verweist der Bericht somit auch auf weitere Quellen, für alle die die Ereignisse in Hamburg im Detail nachvollziehen wollen.
Der Standpunkt des Vereins ist explizit ein demokratischer Standpunkt. Vor allem beschäftigt ihn die Gewährung der Grundrechte der DemonstrantInnen und JournalistInnen in Hamburg. Wer also eine allseitige politische Auswertung der Tage erwartet, wird enttäuscht sein.
Dennoch wird beim Lesen des Berichts deutlich, dass an diesen Tagen Anfang Juli nicht nur die staatliche Repression besonders intensiv war. Beispielsweise die Schilderung von einer Sitzblockade, die am Freitagmorgen trotz mehrmaligen Wasserwerfereinsätzen 15 Minuten lang von AktivistInnen aufrecht erhalten wurde, zeigt die ungewöhnliche Entschlossenheit und Wut der DemonstrantInnen über die Politik der G20 und die Polizeischikanen in den voran gegangen Tagen.
Zu den Stärken des Berichts gehört, dass er nicht die Illusion zu erwecken versucht „neutral“ zu sein, sondern klar auf Seite des Demonstrationsrechts und der DemonstrantInnen Stellung bezieht. Dennoch objektiv über die Geschehnisse zu berichten, war ganz offensichtlich der Anspruch der 43 BeobachterInnen. Das wird dadurch untermauert, auch ausdrücklich Situationen zu schildern, in denen sich die Polizei nicht übermäßig brutal oder sogar entspannend verhalten hat. Dass diese Passagen im Bericht dennoch Ausnahmen bleiben, spricht andererseits eine deutliche Sprache.
Hervorzuheben ist die im Bericht auf den Seiten 23 und 24 wiedergegebene Schilderung des Hamburger Fotografen Tim Bruening, der seine Beobachtungen zu den Geschehnissen am Freitagabend in der Schanze wiedergibt. Hierbei wird, wie auch schon auf Perspektive Online geschehen, die bunte Mischung von DemonstrantInnen, NachbarInnen und Schaulustigen deutlich gemacht. Auch das nicht einer einheitlichen Taktik folgende und zum Teil gegensätzliche Verhalten der dort zusammenkommenden Gruppen wird geschildert. Indirekt begründet der Bericht hier, warum wir eben beim Abend des 7. Juli nicht von einem zweiten „Hamburger Aufstand“ sprechen können: Eine einheitliche politische Zielsetzung und eine organisierte Leitung der Riots hat gefehlt. Auch die folgende massive Polizeigewalt mit teilweisem Kontrollverlust der PolizistInnen wird vom Fotografen dokumentiert.
Der G20-Gipfel war politisch gesehen ein repräsentatives Treffen der Herrscher der Welt, um sich darüber abzusprechen, wie sie eine Weltordnung, die nur einen Bruchteil der Nationen – nämlich ihre eigenen – begünstigt, aufrechterhalten können. Wer diese These teilt und es sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt hat, diese Weltordnung zu beseitigen, der muss an vielen Stellen auch den Ausführungen des Grundrechte-Komitees widersprechen.
So beklagt der Bericht, dass nun alle Linken für die Gewalt des „schwarzen Fingers“ am Freitagmorgen oder für die Riots im Schanzenviertel verantwortlich gemacht würden. Zugegebenermaßen auch in Hamburg stand nicht die Revolution vor der Tür. Trotzdem muss wer sich von unkoordinierten Gewaltausbrüchen (wie zum Teil im Schanzenviertel geschehen) und gezielten Guerillaaktionen im städtischen Gebiet distanziert (sowohl Freitagmorgen als auch Freitagabend), die Frage gefallen lassen, mit welchen Mitteln wenn nicht solchen die Unterdrückten die Unterdrücker nieder zwingen sollen.
Auch die jüngsten Erfolge der politischen Widerstandsbewegung in Deutschland, wie zum Beispiel die mehrmals in Dresden verhinderten Naziaufmärsche basierten auf einer Mischung von breit zugänglichen friedlichen Widerstandsaktionen und gut organisierten Aktionen offensiver Gegengewalt. Letztere banden dabei oft im erheblichen Maße Polizeikräften und erlaubten den DemonstrantInnen insgesamt ihre zahlenmäßige Stärke auszuspielen.
Der Bericht des Kölner Vereins endet unter anderem mit den Fragen: „Wie kann es geschehen, dass von der Polizei ein solches Ausmaß an Gewalt gegen Personen ausgeübt wird? Wie ist es möglich geworden, dass die Polizei statt Strafverfolgung zu betreiben (dort, wo es tatsächlich veranlasst ist), Gewalt gegen Bürger*innen ausübt? Wie kann es dazu kommen, dass die Polizei entscheidet, welche Versammlungen stattfinden dürfen und welche nicht?“
Als Autor, der den Glauben in die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staatsapparat, der diese schützt verloren hat, erlaube ich mir dem die Fragen entgegenzustellen, die wir uns nach meiner Meinung heute stellen müssen: Warum haben verschiedene staatliche Instrumente in Hamburg so agiert, wie sie agiert haben? Was war das Ziel der Bundesregierung gewesen, als sie im Februar 2016 die Entscheidung, der Gipfel werde in Hamburg stattfinden verkündete und damit genau das was sich letztlich dort abgespielt hat, in Kauf nahmen? Welches Ende soll die staatliche Kampagne um den G20 Gipfel nehmen?
Dem Staatsapparat ging es in Hamburg darum einen Vorstoß gegen die noch formell gewährten Bürgerrechte in diesem Land zu inszenieren und darum seine politische und faktische gewaltsame Übermacht allen zu demonstrieren, die die herrschenden Zustände in Frage stellen. Letzteres ist bisher nicht gelungen; verschiedene kämpferische und zuversichtliche Erklärungen nach dem Gipfel in Hamburg zeigen das. Aber den Mut und Widerstandswillen von tausenden kann der Staat nicht ungesühnt lassen. Es spricht vieles dafür, dass zu den in Hamburg eröffneten Verfahren weitere bisher nicht öffentliche Verfahren kommen werden. Der G20-Gipfel wird ein Nachspiel haben – vor Gericht.