Recherche-Plattformen als „Kriminelle Vereinigungen“ verleumdet. Landtag stimmt geschlossen gegen AfD-Antrag.

Die Fraktion der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Antrag auf Verbot der antifaschistischen Recherche-Plattformen „rechercheMD“ und „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ gestellt. Beide Plattformen haben in der Vergangenheit mehrfach über die Verbindungen von AfD-Abgeordneten mit militanten Faschisten berichtet.

Laut AfD-Fraktionschef Andre Poggenburg würden beide Portale den Straftatbestand des Paragraphen 129 StGB erfüllen und somit „kriminelle Vereinigungen“ bilden, welche darauf ausgelegt seien Straftaten zu begehen. Laut Poggenburg würden hinter den Plattformen „arbeitsteilig organisierte Banden“ stehen. Mehrfach verunglimpfte er antifaschistische Aufklärungsarbeit als „neofaschistische Hetze“.

Der AfD-Antrag wurde nicht nur von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt, sondern führte in der Debatte auch zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen über Parteigrenzen hinaus und eine hohe Anerkennung der Arbeit der beiden Portale.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erinnerte die AfD-Fraktion zudem in einer kurzen Erwiderung, dass ihr Antrag der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung widerspreche und es nicht Aufgabe eines Landesparlaments sei, Handlungen einer Internetseite zu beurteilen. Zudem würden den Strafverfolgungsbehörden keine strafbaren Handlungen vorliegen.

 

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