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Dienstag, März 19, 2024
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    „Verdachtsunabhängige Kontrollen“ extrem ineffektiv

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    Nur 2,3 Prozent Trefferquote bei gleichzeitig schweren Eingriffen in die Grundrechte

    Fast 2,3 Millionen Mal hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr Personen kontrolliert. Straftaten und Gesetzesverstöße konnten damit kaum aufgedeckt werden. Nur bei 2,3 Prozent der Kontrollen konnten Vergehen festgestellt werden.

    Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke setzten sich die 2,3 Millionen Kontrollen der Bundespolizei wie folgt zusammen: 1,7 Millionen Mal wurde die Identität von Menschen festgestellt, bzw. wurden ihre Dokumente überprüft. Hinzu kommen 207.000 Fälle, in denen die Personen zudem befragt wurden und 359.000 Fälle, in denen dabei die betroffenen Personen und/oder ihre Fahrzeuge durchsucht wurden. Insgesamt stieg die Zahl der Kontrollen durch die Bundespolizei im vergangenen Jahr um neun Prozent an, wobei sie zuvor stark zurück gegangen war. Im ersten Quartal 2018 wurden 516.998 Kontrollen gezählt (Link).

    Die Häufigkeit der entdeckten Vergehen lässt darauf schließen, dass diese „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ oftmals nach rassistischen Kriterien stattfinden (“racial profiling”). So stellte die Bundespolizei bei ihren Kontrollen 1.477 Verstöße gegen das Waffengesetz, 7.917 Drogenvergehen und 10.560 sonstige Straftaten fest. Mit Abstand die meisten Vergehen bezogen sich jedoch auf das Aufenthaltsgesetz. Hier wurden im vergangenen Jahr 41.509 Verstöße festgestellt.

    Damit liegt die Trefferquote bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bei unter zwei Prozent. Der „mageren Ausbeute“ der Kontrollen stünden „gravierende Grundrechtseingriffe“ gegenüber, so die linke Innenpolitikerin Ulla Jelpke. Jelpke fordert deswegen die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere weil diese oftmals aufgrund von äußeren Merkmalen („ausländisches Aussehen“) durchgeführt würden. Der Bundespolizei zufolge aber gäbe es kein „racial profiling“.

    In der Vergangenheit ist Deutschland immer wieder durch die EU-Kommission, aber auch durch deutsche Verwaltungsgerichte ermahnt und verurteilt worden, weil es keine klaren Einsatzrichtlinien für die oben benannten „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ gibt. Eine erstmals überhaupt öffentlich einsehbare Regelung zu diesen Kontrollen gibt es erst seit 2016. Anwälte halten jedoch auch diese für rechtswidrig, weil sie keine präzisen Vorgaben zur Durchführung von Personenkontrollen enthalte. Die Bundesregierung sieht dies laut der Antwort auf die parlamentarische Anfrage jedoch auch nicht als notwendig an.

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