Gericht hebt Ausreisesperre für Tolu auf
Am gestrigen Abend wurde der wiederholten Beschwerde von Meşale Tolus Anwältinnen gegen das gegen sie verhängte Ausreiseverbot und weitere gerichtliche Auflagen stattgegeben. Es ist ihr damit ab sofort erlaubt, die Türkei mit ihrem Sohn zu verlassen.
Meşale Tolu war am 29. April 2017 nach einer Razzia in Istanbul festgenommen worden und musste fast 8 Monate in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul verbringen. Erst nach ihrem zweiten Prozesstag, am 18. Dezember 2018, wurde Meşale unter Auflagen frei gelassen wurde. Das Gericht verhängte jedoch eine wöchentliche Meldepflicht bei der örtlichen Polizei, und sie durfte das Land aufgrund einer gerichtlichen Ausreisesperre nicht verlassen.
Die Anwältinnen von Meşale Tolu haben mehrmals Wiederspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Auch gegen die Verlängerung der Ausreisesperre nach dem dritten Prozesstag, am 26. April 2018, gingen sie juristisch vor und legten regelmäßig Widerspruch gegen diese ein.
Der Solidaritätskreis „Freiheit für Meşale Tolu“ bestätigte ebenso wie Meşale Tolu selbst über Twitter die Entscheidung des Gerichtes. Laut dem Solidaritätskreis wird Tolu am 26. August zurück in Deutschland erwartet.
Die Meldungen über die Aufhebung meiner Ausreisesperre sind richtig. Ich bedanke mich bei meinem Unterstützerkreis und bei allen, die mit mir mitgefühlt und an meiner Seite sich für meine Freiheit eingesetzt haben.
— Meşale Tolu (@mesale_tolu) August 20, 2018
Ihr Mann, Suat Çorlu, der im selben Verfahren mit ähnlichen Vorwürfen angeklagt ist, wird jedoch nicht mit seiner Familie ausreisen können, da seine Ausreisesperre nicht aufgehoben wurde.
In einer Presseerklärung stellte der Solidaritätskreis klar: „Trotz unserer Freude wollen wir daran erinnern, dass der Prozess gegen Meşale Tolu und weitere Journalist*innen weitergeführt wird. Frau Tolu drohen nach wie vor bis zu 20 Jahre Haft. Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann weder für Meşale, noch für alle anderen zu unrecht inhaftierten Menschen die Rede sein.“
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