Ein belgischer NS-Forscher will herausgefunden haben, dass ehemalige belgische SS-Angehörige noch heute Rentenansprüche an den deutschen Staat vorbringen und das Geld auch erhalten.
Laut dem belgischen NS-Forscher Alvin De Coninck handelt es sich um rund dreißig ehemalige Mitglieder der Waffen-SS. Alle über neunzig Jahre alt, bekommen sie pro Monat eine Zusatzrente in Höhe von 425 bis 1.275 Euro, so De Coninck. Im Vergleich dazu bekämen Belgierinnen und Belgier, die in Deutschland Zwangsarbeit verrichten mussten, eine Entschädigung von rund 50 Euro im Monat (Link).
Nicht nur belgische SS-Männer erhielten Rentenzahlungen
Laut der Deutschen Welle und dem Historiker Martin Göllnitz hätten diese Freiwilligen als Bedienstete des Deutschen Reiches gegolten und besitzen daher das Anrecht auf eine Rentenzahlung, unabhängig davon, aus welchem Land sie stammen würden. Göllnitz beschreibt, dass noch Mitte der 90er Jahre 1.500 ehemalige Waffen-SS-Angehörige allein in Lettland Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten haben sollen.
Deutschland gibt die Namen der Empfänger nicht preis
De Conick sowie das belgische Parlament sprachen sich bereits vor drei Jahren gegen diese Leistungen aus und verlangten von den deutschen Behörden die Namen der Empfänger.
Dem Bundesarbeitsministerium zufolge gäbe es jedoch in Belgien, entgegen den Recherchen von Alvin De Conick, nur achtzehn Leistungsempfänger, die allesamt nie bei der Waffen-SS gewesen sein sollen. Nach Informationen von belgischen Abgeordneten sollen die Rentenleistungen auch völlig steuerfrei an die Empfänger gezahlt werden. Laut Göllnitz könnten die Rentenansprüche, die unter dem Sozialversicherungsrecht laufen, nicht ohne weiteres abgelehnt werden. Die Sozialversicherung würde dem Prinzip der Wertneutralität unterliegen und sei daher frei von Sanktionen, auch bei der Mitgliedschaft in der Waffen-SS und etwaigen strafrechtlichen Handlungen.
Der Historiker Göllnitz steht einer Änderung der Verhältnisse allerdings auch kritisch gegenüber, da bei einer Untersuchung jeder Rentenempfänger einzeln überprüft werden müsse, aber nicht jeder SS-Angehörige per se ein Kriegsverbrecher sei. Das Problem werde sich mit der Zeit selbst erledigen und der deutsche Staat die Verhältnisse aussitzen, so Göllnitz.