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Samstag, April 20, 2024
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    Skandalöse Urteile gegen KlimaaktivistInnen

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    Proteste im Hambacher Forst, Ende Gelände in der Lausitz, Fridays for Future: Der Widerstand gegen den Kohleabbau in Deutschland wächst. Nun ist es binnen einer Woche zu zwei skandalösen Urteilen gegen KlimaaktivistInnen gekommen, die mit Haftstrafen endeten.

    Eilverfahren in Cottbus

    Am Montag sind laut Bericht der Taz in Cottbus drei Besetzer eines Kohlebaggers im Tagebau wegen Hausfriedensbruchs in der Lausitz zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Sie hatten am 4. Februar mit 40 weiteren KlimaschützerInnen als Teil der Kampagne „Ende Gelände“ den Kohleabbaubereich des Konzerns LEAG betreten. Dort sollen sie auf einen Kohlebagger gestiegen sein. Im Prozess war strittig, ob es sich dabei überhaupt um Hausfriedensbruch handele. So blieben laut Rechtsanwalt Christian Mertens „tausende Meter freien Zugangs“.

    Zwei der Beschuldigten formulierten zum Eingang des Prozesses politische Statements, in denen sie den sofortigen Kohleausstieg forderten. Während des Prozesses kam es immer wieder zu Beifall von den ZuhörerInnen. Die rund 40 Personen hatten zuvor vor dem Amtsgericht Cottbus protestiert.

    Außerdem berichteten die Beschuldigten von menschenunwürdiger Behandlung durch die Polizei. So hätten Polizisten sie nackt ausziehen lassen und einem Durchfallkranken fünf Stunden den Toilettengang verweigert. Auch seien sie als „scheiß Schwuchteln“ beschimpft worden. In der Haft wünschte man ihnen eine Vergewaltigung.

    9 Monate für Eule

    Wie die Taz berichtete, ist in Kerpen ist vergangene Woche die Hambach-Aktivistin “Eule” zu 9 Monaten Jugendknast ohne Bewährung verurteilt worden. Sie soll bei einer Räumung des Hambacher Forsts in der Nähe von Köln am 26. September 2018 Widerstand gegen Polizisten geleistet haben. Konkret wurde sie aus ihrer Hängematte in der Baumhaussiedlung „Kleingartenverein“ heraus gezogen und soll dabei um sich geschlagen haben. Laut Anwalt Christian Mertens blieb die Polizeiversion widersprüchlich: „Kein Polizist war in der Lage, das Gleiche zu erzählen wie die Kollegen“.

    Die Urteilsbegründung hatte es in sich: So bestand für Richter Peter Königsfeld „kein Zweifel, dass eine Entwicklungsverzögerung vorliegt“. Dies zeige sich auch in „staatsfeindlichen Ansichten“. In Zukunft sei kein „rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“. Im Zuge der Urteilsbegründung kam immer mehr Protest unter  den rund 50 ZuhörerInnen auf. Zwei Unterstützer wurden schließlich aus dem Gerichtssaal geschleift. Die Verteidigung wird Revision beantragen.

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