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Dienstag, März 19, 2024
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    Enteignen? Ja, aber richtig!

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    Immer lauter werden die Forderungen nach Enteignungen etwa von großen Wohnungskonzernen in Deutschland. Doch wenn schon enteignen, dann richtig! – Ein Kommentar von Clara Bunke

    Die Entwicklung der Löhne der ArbeiterInnen und die von ihnen verlangten Preise für Mietwohnungen gehen meilenweit auseinander. So spricht sich heute eine Mehrheit der Bevölkerung für die Enteignung von großen Wohnungskonzernen wie Vonovia, Deutsche Wohnen und Co. aus.

    Rechte und konservative Politiker wie Markus Söder (CSU) sehen in dieser Forderung nach Enteignungen gar die gesamte Gesellschaftsordnung in Gefahr. Für sie sind Enteignungen verbunden mit dem Schreckgespenst des Sozialismus. So verkehrt scheint uns diese Verbindung ebenfalls nicht zu sein.

    Enteignen, aber wie?

    Die Losung der Enteignung ist in den vergangenen Monaten in aller Munde. In Berlin gibt es sogar ein Volksbegehren, welches über den parlamentarischen Weg diese Forderung durchsetzen will. Die Argumentation dieser Enteignungs-BefürworterInnen scheint klar: Der Staat soll seiner „sozialen Verantwortung“ nachkommen. Er soll den Markt regulieren und für moderat steigende Mieten sorgen. Argumentiert wird hier insbesondere mit dem Grundgesetz. Doch ein großer Teil der engagierten Enteignungs-BefürworterInnen sitzt hier einem großen Irrtum auf, den es klar zu benennen gilt.

    Wen stützt das Grundgesetz?

    Das Grundgesetz, als deutsche Verfassung, schreibt den Kapitalismus als herrschendes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem fest. Solange es gilt, wird der Schutz des Privateigentums durch die staatliche garantierte Eigentumsordnung aufrechterhalten und durch die Staatsgewalt durchgesetzt werden.

    Unter anderem der Artikel 15 des Grundgesetz räumt zwar die Möglichkeit der Enteignung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ein, dieser wird jedoch eben nicht in unserem Interesse, sondern andere Artikel und Gesetze werden zur Vergrößerung des Profits der Herrschenden eingesetzt.

    Enteignungen sind im Kapitalismus alltäglich. Nur eben nicht die Enteignung der herrschenden Monopole, sei es auf dem Wohnungsmarkt oder in anderen Bereichen, sondern die Enteignung in ihrem Sinne. Die Enteignung von Kleinbesitzern für staatliche oder kapitalistische Bauprojekte ist dauerhaft an der Tagesordnung. Zudem ist unser gesamtes Wirtschaftssystem auf der alltäglichen Aneignung der durch uns ArbeiterInnen geschaffenen Werte bzw. der Ausbeutung unserer Arbeitskraft durch die Kapitalisten aufgebaut.

    Gleichzeitig schreibt das Grundgesetz eine angemessene Entschädigung für die Enteignung vor. Es kann doch wirklich niemand verlangen, dass wir nun auch noch hunderte Millionen Euro dafür zahlen sollen, dass Vonovia, Deutsche Wohnen und Co. Jahr für Jahr Milliarden Gewinne aus uns herausgepresst haben! Ebenso wenig bringt uns eine Enteignung, die zu einer Verstaatlichung und dem Wiederaufbau von staatlichen Monopolen führt, schließlich steht dieser Staat schlussendlich im Dienste der Kapitalisten und handelt in ihren Interessen.

    Enteignung braucht demokratische Kontrolle!

    Zunächst brauchen wir nicht nur eine Enteignung der Wohnungskonzerne, sondern aller Großbetriebe bzw. Produktionsmittel, Banken, Naturschätze, sowie des großen und mittleren Grundbesitzes. Und das selbstverständlich entschädigungslos im Interesse aller Arbeiterinnen und Arbeiter.

    Einhergehen muss diese Enteignung, welche wir als konkrete Perspektive auf die Tagesordnung setzen müssen, mit einer wirklichen demokratischen Kontrolle der Betriebe und des Staates. Dies wird sich nur durch die Organisierung der Gesellschaft in Räten durchsetzen lassen und ist unverrückbar verknüpft mit dem Weg zur Überwindung der gesamten Ausbeuterherrschaft des Kapitalismus.

    Dementsprechend ist und bleibt die Enteignung der Kapitalisten und der Übergang zu einer wirklich demokratischen, das heißt sozialistischen Gesellschaftsordnung durch eine Revolution im Interesse der ArbeiterInnen. Dies ist die konsequente Umsetzung der heute geführten Enteignungs-Debatte.

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