`
Montag, April 29, 2024
More

    Ermittlungen gegen KünstlerInnen wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung”

    Teilen

    Die Thüringer Staatsanwaltschaft verdächtigt das „Zentrum für politische Schönheit“, eine „kriminelle Vereinigung“ laut Paragraph 129 des Strafgesetzbuches gebildet zu haben.

    Bereits seit 16 Monaten wird gegen die AktionskünstlerInnen ermittelt, wie auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Thüringer Landtag hin bekannt wurde. Insbesondere Philipp Ruch, der Leiter der politisch engagierten KünstlerInnengruppe, wird beobachtet und belauscht.

    Die Gruppe wehrt sich vehement gegen die Anschuldigungen und erklärt: „Der Staat packt eine der schärfsten juristischen Waffen – die sich gegen Schwerstkriminelle richtet – gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit aus. Wir sollen ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, handelt der Staat kriminell.“  

    Mit den Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft ausgerechnet den Anschuldigungen des völkischen Hetzredners und AfD-Anführers Björn Höcke nach. Dieser hatte in der Vergangenheit behauptet, die jetzt vom Staat verfolgten AktionskünstlerInnen seien eine kriminelle und „terroristische“ Vereinigung.

    Das „Zentrum für politische Schönheit“ bittet dagegen um Solidarität mit seiner Tätigkeit und freut sich über Spenden, um den staatlichen Angriff abwehren und weiterhin künstlerisch tätig sein zu können.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News