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Dienstag, April 16, 2024
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    Sachsen erhält ebenfalls ein neues Polizeigesetz

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    Mit der Einführung des neuen Polizeivollzugsdienstgesetzes werden die Befugnisse der sächsischen Polizei weiter ausgebaut. Generalverdacht gegenüber der gesamten Bevölkerung.

    Unter der schwarz-roten Koalition wurde das neue Polizeigesetz am 10. April verabschiedetund ab dem ersten Januar 2020 wird es offiziell in Kraft treten. Bereits zwei Tage zuvor haben sich Menschen auf einer Demonstration in Dresden lautstark gegen die Einführung des Gesetzes ausgesprochen. Es wurde kritisiert, dass die Befugnisse des Staates gegenüber der Bevölkerung soweit ausgebaut werden würden, dass keine rechtsstaatlichen Standards mehr eingehalten werden könnten.

    „Gefahrenprognosen vor konkreten Bedrohungen“

    Amnesty International in Sachsen kritisiert, dass kein konkreter Sachverhalt für eine Straftat vorliegen muss, um in die Aufmerksamkeit der Behörden zu erhalten. Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote oder Überwachungsmaßnahmen könnten bereits bei vager Gefahrenprognose zur Anwendung kommen.

    Bodycams und Gesichtserkennung

    Autofahrerinnen und Autofahrer sind von einer grundsätzlichen Überwachung ebenfalls betroffen. In einem 30-Kilometer-Korridor zur Grenze sollen automatisierte KFZ-Erkennung und teilweise auch Gesichtserkennung zum Einsatz kommen. Die neu eingeführten Bodycams, die am Körper der jeweiligen PolizistInnen getragen werden, werden in Zukunft nur nach Ermessen der jeweiligen PolizeibeamtInnen eingeschaltet.

    Eine nicht eingeführte Kennzeichnung von BeamtInnen erschwert zusätzlich die Aufklärung von struktureller Polizeigewalt. Eine Beschwerdestelle, die vom Innenministerium in die Staatskanzlei verlegt wurde, bleibt auch in Zukunft der jeweiligen Landesregierung unterstellt. Einer unabhängigen Aufklärung von Übergriffen seitens der Polizei werden so weiter Steine in den Weg gelegt.

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