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Freitag, April 19, 2024
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    Homofeindliche Gewalt: Tötung eines schwulen Mannes nicht wie Mord geahndet

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    Drei bekannte Nazis verprügelten im vergangenen Jahr hemmungslos einen jungen Mann. Nach 20 Minuten verstarb der Homosexuelle. Das Urteil blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück.

    Für den Anführer der drei rechten Schläger forderte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für Mord. Die anderen beiden Männer sollten zu 12,5 und 13 Jahren Haft verurteilt werden wegen Totschlags. Tatsächlich wurden alle drei wegen Totschlags zu Haftstrafen bis zu 14 Jahren verurteilt.

    Christopher W., der 27 Jahre alte Mann, dem sie das Leben nahmen, verstarb, nachdem die Männer 20 Minuten lang auf ihn einprügelt hatten. Die Auflistung der Verletzungen, die er dabei erlitt, soll mehrere Seiten füllen. Es ist die Rede von Brüchen, Rissen, Quetschungen, Zertrümmerungen, Abschürfungen, Zerreißungen und Einblutungen bis hin zum “Eindringen von Knochenfragmenten ins Hirngewebe”.

    Stephan H., einer der Schläger, äußerte sich zum Tatmotiv. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er im Glauben war, Christopher W. habe etwas mit seinem Beziehungsende zu tun.

    Die rechtsextreme Gesinnung der Täter sei zwar bekannt – einer von ihnen hat ein Hakenkreuz auf die Brust tätowiert -, dennoch spielte ein rechtes Motiv bei der Urteilsbegründung keine Rolle.

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