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Samstag, Juli 27, 2024
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    Weggeworfene Lebensmittel zu retten ist weiterhin Diebstahl

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    Bei einem Treffen der Justizminister in Lübeck hat der Hamburger Justizsenator Till Steffen vergangene Woche einen Antrag eingebracht, das “Containern” zu legalisieren. Dabei werden weggeworfene Lebensmittel von Supermarktketten aus den Müll-Containern gerettet. Doch der Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Containern oder Dumpster Diving (Müll tauchen) wird zumeist bei großen Handelsketten oder Fabriken durchgeführt. Dabei wird in Müllcontainern nach noch genießbaren Essensabfällen gesucht, die meist nur wegen eines überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums oder wegen einer Druckstelle weg geworfenen werden.

    Das Suchen nach Essensresten wird von Menschen genutzt, die sich den Kauf nicht mehr leisten können. Oder die durch ihre Aktion darauf aufmerksam machen wollen, dass in Deutschland jeden Tag Millionen Tonnen an Lebensmitteln in den Müll geworfen werden.

    Ministerkonferenz lehnt ab

    Der Justizminister von Hamburg Till Steffen (Die Grünen) plante, die Strafbarkeit dieses Tatbestands durch einen Antrag auf der Justizministerkonferenz in Lübeck -Travemünde zu umgehen. Dabei sollte entweder der Begriff des Eigentums im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden, sodass ein weggeworfenes Lebensmittel nicht mehr als Besitz des Supermarktes gelten würde. Andererseits könne der Straftatbestand im Strafgesetzbuch auch einfach entfernt werden, so der Grünen-Politiker.

    Doch die Mehrheit der Minister hat diesem Antrag nicht zugestimmt. Die Justizministerien der einzelnen Bundesländer werden mehrheitlich durch CDU/CSU geleitet.

    Hausfriedensbruch und Diebstahl

    Die Rechtslage in Deutschland sieht in dem Öffnen einer Mülltonne und dem Entnehmen einer Bananenstaude Hausfriedensbruch und/oder Diebstahl. Für das Strafgesetzbuch ist bereits das Überwinden eines Zauns, der das Gelände eines Supermarktes zur Straße abtrennt, Hausfriedensbruch. Für Aktivistinnen und Aktivisten stellt das Wegwerfen hingegen einen Eigentumsverlust dar und gibt die Lebensmittel der Allgemeinheit frei.

    Andere Länder, andere Sitten

    Im europäischen Ausland wird anders verfahren. In Österreich gilt Müll als eine herrenlose Sache und das Containern stellt keine Straftat dar, solange kein Schloss oder eine Mülltonne aufgebrochen werden. Ebenso wird in der Schweiz ein weggeworfenes Lebensmittel nicht mehr als Eigentum des Supermarkts angesehen.

    In Frankreich hat es 2015 eine Gesetzesänderung gegeben, sodass Märkte ab einer bestimmten Menge ihre überschüssigen Nahrungsmittel an wohltätige Organisationen abgeben müssen. Zuvor wurden die Lebensmittel in den Containern durch eine chloridhaltige Lösung ungenießbar gemacht.

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