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Samstag, April 20, 2024
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    Verurteilung wegen Vergewaltigung mit dem “Ja heißt Ja”-Gesetz

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    In Schweden gibt es seit ein paar Wochen ein neues Gesetz, wie Vergewaltigung zu definieren ist. Auch vor dem schwedischen Gericht ist Sex jetzt dann einvernehmlich, wenn es eine aktive Zustimmung gab. Nun wurde ein Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er ohne Zustimmung Geschlechtsverkehr mit einer Frau hatte.

    Eine “unachtsame” Vergewaltigung ist das Urteil, mit dem ein Gericht in Schweden einen Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. Es ist die erste Verurteilung nach dem neuen Gesetz, das Anfang des Monats in Kraft trat.

    Nach diesem liegt es nun nicht mehr an den Betroffenen, nachzuweisen, dass sie sich entsprechend zur Wehr gesetzt haben, sondern umgekehrt. Täter sind in der Verantwortung, ein Einverständnis einzuholen, hat es das nicht gegeben, können Betroffene diese wegen “unachtsamer Vergewaltigung” anzeigen.

    In diesem Fall hatte die Frau dem Täter erlaubt, in ihrem Bett zu übernachten. Als dieser sie berührte, “erstarrte” sie, für den Täter kein Grund, von ihr abzulassen. Mit einer Gesetzgebung, wie es sie in Deutschland gibt, wäre das keine Grundlage für eine Verurteilung. In Deutschland haben FrauenrechtlerInnen lange dafür gekämpft, dass vor Gericht “Nein heißt Nein” gilt. Doch wenn Betroffene nicht in der Lage sind, ihre Grenzen zu setzen oder können nicht beweisen, dass sie es getan haben, so kommt es auch nicht zu einer Verurteilung.

    Die Aufklärungsquote ist, zumindest in den Ländern, in denen Vergewaltigung strafbar ist, beunruhigend gering. Nicht einmal 10% der Täter – in der Regel Männer – , die in Deutschland angezeigt werden, werden verurteilt. Bei dieser Zahl ist anzumerken, dass es nach wie vor keine groß angelegten Studien zu Dunkel- und Verurteilungsziffern bei Sexualdelikten gibt, wir müssen sie also eher als Orientierungswert betrachten.

    Aus Angst vor einer möglichen Retraumatisierung im Gerichtsprozess, der oft alles andere als “achtsam” durchgeführt wird, ist auch die Zahl der Anzeigen relativ gering.

    Die Gesetze zur “unachtsamen Vergewaltigung” und “unachtsamen sexuellen Übergriffen” sind eine Reaktion darauf. Die Begründung des schwedischen Regierungschefs Stefan Löfven ist denkbar einfach: “Sex muss freiwillig sein.”.

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