`
Samstag, April 27, 2024
More

    VW-Chef verplapperte sich: „Was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“ – Das hat juristische Folgen

    Teilen

    Alle großen deutschen Autohersteller haben über Jahre manipulierte Autos verkauft, um die Abgaswerte zu drücken. Für zehntausende Menschen drohen nun Fahrverbote und krasser Wertverlust ihrer Autos, viele davon klagen gegen VW. Bisher beteuerte der Konzern, nichts Illegales getan zu haben. Aber VW-Chef Herbert Diess verplapperte sich in einer Talkshow mit Markus Lanz. Das hat nun juristische Folgen.

    Es geschieht nicht oft, dass Profi-Politiker oder Konzern-Chefs aus dem üblichen Stil aussteigen, schwierige Reporter-Fragen zum umschiffen. Doch dem VW-Chef Herbert Diess ist es am 18. Juni bei Markus Lanz nicht gelungen. Hier der Ausschnitt aus der Talkshow, in dem es um die Frage ging, ob VW seine Kunden betrogen habe.

    Diess: Man muss sagen, dass die Abgasgesetzgebungen außerordentlich komplex sind, ja? Und dass da mal ne Fahrlässigkeit passiert oder ein Fehler, das geht quer durch die Industrie und das passiert immer wieder.

    Lanz: Aber Fahrlässigkeit…

    Diess: …Aber für Fahrlässigkeit kann man ja wahrscheinlich auch eine Strafe kriegen…

    Lanz: …Wie nennen sie das, was da passiert ist, Fahrlässigkeit?

    Diess: Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.

    Lanz: Vorsätzlicher Betrug?

    Diess: ….(Schweigen)

    Juristische Folgen

    Derzeit klagen rund 400 000 Menschen mit einer Musterfeststellungsklage und teilweise auch einzeln gegen VW. Ihr Vorwurf: VW hat bewusst betrogen.

    Die VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner hatte bisher jedoch stets erklärt, die Kunden hätten „weder Verluste noch Schäden“ erlitten. Die Autos seien laut VW-Anwälten „sicher und fahrbereit“ gewesen. Außerdem würde die Aufklärung des Sachverhalts noch laufen.

    Günter König, Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg, sieht das anders. In einem aktuellen Antrag schreibt er, dass die Äußerungen von Diess nicht mit der „prozessualen Einlassung der Beklagten“ in Einklag gebracht werden könnten. Denn sie läsen sich fast wie ein Geständnis. So hätte VW jetzt die Aufgabe, exakt darzulegen, welche Mitarbeiter genau verantwortlich seien.

    VW versucht zu retten, was zu retten ist

    Volkswagen erklärte derweil auf Nachfrage, die Aussage von Diess sei nicht im „rechtstechnischen Sinne“ zu verstehen. Sie ändere deswegen nichts an der rechtlichen Position. Anwälte von VW-Kunden sehen das anders.

    So meint Anwalt Marco Rogert: „Die Kammer wirft eine wichtige Frage auf: Wie kann es sein, dass die gesamte Führungsriege öffentlich Verlautbarungen abgibt, die man als Geständnis werten muss, und in deutschen Verfahren einfach so tut, als könne man vortragen, was man will.“

    Das erste Verfahren in der Musterfeststellungsklage ist für den 30.9.2019 in Braunschweig geplant. Dafür wurde eine Halle mit 2.300 Plätzen angemietet.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News