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Dienstag, April 16, 2024
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    Berufungsprozess gegen die Nürnberger G7-Gefangenen ohne Urteil

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    Der Berufungsprozess gegen die Ende August in Frankreich festgenommenen und in einem Schnellverfahren zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilten „3 von der Autobahn“ wurde am Freitag ohne eine Entscheidung vertagt. Zudem endete er mit Polizeigewalt gegen ProzessbeobachterInnen.

    Das juristische Verfahren um die drei jungen Männer, die in den Tagen vor dem G7- Gipfel in Frankreich verhaftet und in einem Eilverfahren zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt wurden, entwickelt sich immer mehr zu einem großen Justiz-Skandal.

    In einer Pressemitteilung berichtet der Solidaritätskreis zum Berufungsprozess von skandalösen Vorgängen. So seien rund um das Gerichtsgebäude im französischen Pau enorme Polizeiabsperrungen aufgebaut und selbst im Gerichtsgebäude zahlreiche Polizisten postiert worden. Die Angeklagten wurden gefesselt und in Begleitung von über einem Dutzend Beamten in den Gerichtssaal geführt.

    „Auf die Anwesenden machte es den Eindruck, der französische Staat schaffe hier eine Szenerie, die darauf angelegt war, die drei jungen Menschen zu Terroristen zu stilisieren“, meint Christiane Brand aus dem Presseteam des Nürnberger Solikreises.

    Die VerteidigerInnen der drei Angeklagten legten auf einer 30-seitigen Verteidigungsschrift zahlreiche Verfahrensfehler der französischen Justiz offen und prangerten diese an. Die AnwältInnen gehen in dem ganzen Verfahren davon aus, dass es einen massiven „politischen Willen zur Konstruktion einer Straftat“ gegeben habe, der solch ein Verfahren überhaupt ermöglicht habe.

    Acht Stunden lang verhandelte das Gericht, ohne jedoch auch zu einer Entscheidung in nur einem Punkt zu kommen. So blieben sowohl die Frage, ob eine Berufung überhaupt zulässig sei, als auch die Fragen einer Haftprüfung und die durch die AnwältInnen angestrebte Aufhebung des Erstverfahrens bis zum Ende offen. Alle Entscheidungen wurden auf den nächsten Prozesstag am 17. Oktober vertagt. Bis dahin bleiben die drei Angeklagten weiterhin in Haft.

    Nach Ende des Verfahrenstages stimmten die ProzessbeobachterInnen beim Verlassen des Saals eine politische Parole an und wurden daraufhin mit massiver Polizeigewalt und unter Einsatz von Pfefferspray aus dem Gerichtsgebäude gedrängt. Die Eltern der Angeklagten schilderten diese Polizei-Aktion als „Alptraum“. Sie sei als bloße Rechtfertigung durchgeführt worden, um das martialische Aufgebot seitens der Staatsgewalt zu legitimieren.

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