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Samstag, April 20, 2024
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    Hunderte rechtswidrige Razzien in Geflüchtetenunterkünften?

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    Seit 2017 durchsuchte die Polizei mehr als 300 Wohnräume von Geflüchteten anlasslos. Die Behörden sprechen von “Betretungen gefährlicher Orte”, andere von einem Verstoß gegen Artikel 13 im Grundgesetz. Dieser garantiert die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung.

    Das bayrische Innenministerium stuft Geflüchtetenunterkünfte als gefährliche Orte ein und vergleicht sie mit Drogenumschlagplätzen. Deshalb seien die „Betretungen“ nicht rechtswidrig, obwohl es nie einen konkreten Verdacht gab. Bei den sogenannten Begehungen suchen Beamte die Wohnheime der Menschen auf, stellen Personalien fest, durchsuchten Schränke und sogar Suppentöpfe. Um “Durchsuchungen” solle es sich aber formal nicht handeln.

    Bis zu 500 Beamte sind in bayrischen Geflüchtetenunterkünften bei solchen Einsätzen unterwegs. Laut der Polizei werden bei solchen Aktionen kaum Fremdschläfer, also nicht angemeldete Menschen, festgenommen oder Straftaten festgestellt. Das Innenministerium argumentiert stattdessen, dass es um die Symbolwirkung gehe: StraftäterInnen und BewohnerInnen solle demosntriert werden, wie der Staat durchgreifen könne. Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz macht das möglich.

    Rechtswidrige Durchsuchungen

    “Die Polizei kann ja auch nicht sämtliche Wohnungen in einem Haus betreten oder durchsuchen, nur weil es in einem Haus schon mal zu Straftaten gekommen ist.” Für Thorsten Kingreen, der als Professor für Öffentliches Recht an der Uni Regensburg lehrt, sind die Betretungen wie andere Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl rechtswidrig.

    Eine Durchsuchungen ist “das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will”. Laut Kingreen handelte es sich demnach nicht um “Begehungen”, die das bayrische Innenministerium veranlasst haben will, sondern um Durchsuchungen. Sie seien “schon wegen fehlender richterlicher Entscheidung verfassungs- und rechtswidrig”.

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