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Donnerstag, April 25, 2024
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    Zwielichtiges Verfahren beim Verkauf von Betriebswerken der Bundeswehr

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    Beim angepeilten Verkauf dreier Instandsetzungswerke im Jahr 2016 ist es scheinbar zu fragwürdigen Methoden bei der Findung der zuständigen Anwaltskanzlei gekommen.

    Das ergibt sich aus den Aussagen des damaligen Prokuristen der bundeseigenen Gesellschaft für Heeres-Instandsetzungslogistik (HIL) Norbert Dippel vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags. Demnach hätten leitende Beamte des Innenministeriums von Anfang an die Absicht gehabt, die Werke zu privatisieren.

    Dabei seien zunächst Ausschreibungen für eine externe Beratung über die Zukunft der Werke und später für eine Anwaltskanzlei, die den anschließenden Prozess abwickeln sollte, getätigt worden.

     sei Bei letzterem Verfahren sei es aber zu mehreren Auffälligkeiten gekommen. So habe sich eine der Kanzleien bereits während des noch laufendem Auswahlverfahrens beim Ministerium gemeldet. Dippel habe dabei den Eindruck gehabt, dass die Kanzlei ihre Informationen direkt aus dem Ministerium beziehe und allein dazu bestimmt sei, eine Privatisierung rechtlich zu begleiten.

    Bei einer Qualitätsprüfung der Bewerber-Kanzleien sei schließlich außerdem festgestellt worden, dass das Angebot der besagten Kanzlei das teuerste und allenfalls „schlechtes Mittelmaß“ sei. Daraufhin sei die Ausschreibung abgebrochen worden.

    Auch die Kosten der rechtlichen Begleitung sind von anfänglichen 5,05 Millionen auf bereits 20,6 Millionen Euro gestiegen. Der Verkauf der Werke ist noch immer nicht vollzogen.

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