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Freitag, März 29, 2024
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    Booking.com ist bereit, “manipulative Techniken” abzustellen

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    “Letztes verfügbares Zimmer!” – mit solchen Methoden versucht das weltgrößte Online-Portal für Reisen, Booking.com, Menschen dazu zu bewegen, möglichst bald zu buchen. Doch dabei setzt das Portal oftmals auf manipulative Techniken, wie es nun zugegeben hat. Diese sollen nun eingestellt werden.

    Wie die Europäische Kommission am Freitag mitteilte, hat sich Booking.com dazu verpflichtet, “Manipulationstechniken” auf seiner Reiseseite einzustellen. Darunter fallen z.B. Fristen für Buchungen oder die falsche Darstellung von Rabatten.

    Die EU-Exekutive und die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte haben im vergangenen Jahr Gespräche mit Booking.com geführt. Endlich haben sie nun Zusagen des Unternehmens zur Angleichung seiner Praktiken an das EU-Verbraucherrecht akzeptiert.

    “Als Marktführer ist es wichtig, dass Unternehmen wie Booking.com ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachkommen”, sagte Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher, in einer Erklärung.

    Booking.com ändert – bis zum 16. Juni

    Booking.com betonte, dass man freiwillig mit der Kommission und der Gruppe nationaler Verbrauchergruppen zusammengearbeitet habe, um Verpflichtungen einzugehen, die den VerbraucherInnen in der EU zugute kämen.

    Aber auch heißt es in einer Erklärung: “Letztendlich glaubt Booking jedoch an klare Gesetze und Standards, die für alle in der Branche gelten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einheitliche Standards für die Verbraucher zu schaffen”.

    Booking.com werde die Änderungen bis zum 16. Juni vornehmen, sagte die Kommission.

    Manipulationstechniken abschalten

    Dazu gehört, dass klargestellt wird, dass Aussagen wie “Letztes verfügbares Zimmer!” Buchungen ausschließlich für Booking.com-Angebote gelten. Denn oftmals kann man bei einem Hotel – z.B. über einen direkten Kontakt – durchaus noch Zimmer buchen. Außerdem wird das Unternehmen in Zukunft ebenfalls Angebote auch dann nicht mehr als befristet präsentieren, wenn derselbe Preis nach Ablauf der Frist noch weiterhin gilt.

    Das Unternehmen sollte darüber hinaus sicherstellen, dass Angebote, die als Rabatte angeboten werden, echte Einsparungen darstellen, den Gesamtpreis klar ausweisen und klar angeben, ob die Unterkunft von privaten GastgeberInnen oder von professionellen Fachleuten angeboten wurde.

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