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Donnerstag, März 28, 2024
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    Digitales Aktenschreddern in Von der Leyens Beratungsaffäre

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    Noch als Ursula von der Leyen Bundesverteidigungsministerin war, kam es zu einer großen Berateraffäre. Im Rahmen dessen stand eine Anzeige wegen „vorsätzlich verursachter Scheinselbstständigkeit“ im Raum. Alle Ermittlungen stocken, weil das Bundesministerium die Handydaten der Ex-Ministerin löschen ließ.

    Im September letzten Jahres gab es die ersten Nachrichten und Berichte darüber, dass die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen beim Einsatz von Beratern in ihrem Ministerium rechtswidrig gehandelt habe. Zu der Zeit ging es um eine Summe von 8 Millionen Euro, für die der Bundesrechnungshof feststellte, dass sie nicht zweckgemäß eingesetzt worden waren. Auch wurden Berater eingesetzt, die einen auffällig hohen Tagessatz erhielten und ebenfalls nicht den Kriterien des Topfes entsprachen.

    Im August diesen Jahres dann ließ das Bundesjustizministerium mögliches Beweismaterial vernichten. Der Hersteller habe das Diensthandy der Ex-Ministerin “sicherheitsgelöscht”. Alle Daten, die mögliche Hinweise zur Aufklärung dargestellt hätten, seien unwiederbringlich. Als die Daten gelöscht wurden, hatte jedoch das Justizministerium das Handy bereits als Beweismittel angefragt. ZeugInnen hatten ausgesagt, dass Von der Leyen relevante Daten auch über SMS und WhatsApp kommuniziert habe.

    Empörung macht sich auch deswegen breit, weil das Ministerium zunächst bekannt gab, das Handy sei verloren gegangen. Erst jetzt räumte das Ministerium ein, schlicht alle Daten gelöscht zu haben.

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