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Freitag, April 19, 2024
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    Schluss mit dem Verständnis für mordende Expartner!

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    Wenn ein (Ex-)Partner seine Partnerin tötet, dann ist das in den Medien oft ein “Familiendrama”. Vor Gericht ist es oft Totschlag statt Mord, denn: Wenn das “Tatopfer” die Trennung wolle, könne man bei den Tätern nicht von “niederen Beweggründen” sprechen. – Ein Kommentar von Olga Wolf

    Am vergangenen Dienstag tötet ihr Partner Maria-Lena F. aus Berlin. Die 28-jährige wollte sich trennen, deswegen stach der Mann mehrmals mit einem Messer auf sie ein. Für die Staatsanwaltschaft ist das Totschlag, kein Mord. Von einem Mord könnte man – soweit mir das als Nicht-Juristin verständlich ist – dann sprechen, wenn niedere Beweggründe im Spiel sind. Nach dem BGH (Bundesgerichtshof) ist von diesen niederen Beweggründen dann die Rede, wenn sie “verwerflich, gerade zu verachtenswert” sind.

    Ich bin überzeugt, dass ein patriarchales Weltbild sehr wohl ein niederer Beweggrund ist. Und selbstverständlich ist es “verwerflich”, dass ein Partner seiner Partnerin das Leben nimmt, wenn sie eine gemeinsame Beziehung beendet. Es ist “geradezu verachtenswert”, dass ein Mann eine Partnerin so sehr als seinen Besitz ansieht, dass er sie umbringt, wenn sie sich von ihm unabhängig machen will. Dass eine Frau lieber tot als ohne den Täter sein soll, dafür scheinen Gerichte Verständnis zu haben.

    Juristinnen fordern angemessene Bestrafung von Femiziden

    Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) beschreibt, dass jeden Tag eine Frau Opfer von einer versuchten oder vollendeten “Trennungstötung” wird. Die Juristinnen beschreiben die Trennungstötung als “Standardfall männlicher Tötungsdelikte in Beziehungen”. Als besonders problematisch beschreiben sie, dass für die Gerichte von Bedeutung ist, von wem die Trennung ausging – “eine massive opferbeschuldigende Entlastung”.

    Patriarchale Besitzvorstellungen als Tatmotiv würden dadurch abgemildert, dass das “Objekt der Begierde” letzlich getötet wird. Der Täter verliert die Partnerin endgültig, so die Gerichte, und das wirkt sich strafmildernd aus.

    Rassismus und Ehrenmorde

    Ganz anders, wenn der Täter eines Femizids Migrant ist. Ehrenmorde sind auch vor Gericht “Morde”, bei ihnen seien niedere Beweggründe zu erkennen. Die tödliche Verbindung aus Rassismus und Frauenfeindlichkeit der Rechtssprechung wird hier ganz deutlich. Für deutsche Männer, die Frauen töten, haben Gerichte Verständnis. Die selbe Tat von migrantischen Tätern wird als barbarisch bewertet und härter bestraft. Der DJB erläutert, dass es durch diese rassistische Vorverurteilung weiterhin zu einer “bedenklichen Verkürzung der Prüfung des Mordmerkmals” käme. Am Ende werden diese Femizide, egal woher die Täter stammen, vor Gericht nicht genügend Ernst genommen.

    Schluss mit der Verharmlosung als “Familiendrama”! Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen ist tödich, und das beinahe täglich. Und Schluss mit dem “geradezu verachtenswerten” Verständnis der Gerichte für die “armen Expartner” – Schluss damit, dass Männer denken, Frauen besitzen zu können und mit Gerichten, die sie darin bestärken!

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