Ohne einen handfesten Grund und oft gegen die Empfehlung der Beratungsstellen werden Kinder von ihren alleinerziehenden Müttern getrennt. Pädagogische Urteile hatten weniger Gewicht als die Aussagen von Ex-Partnern oder Großeltern.
Der Soziologe Wolfgang Hammer forscht zur „Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention in Deutschland“. In diesem Zusammenhang kam er in Kontakt mit alleinerziehenden Müttern, die von unrechtmäßiger Inobhutnahme des Jugendamtes sprechen. Das bedeutet, dass das Kind oder die Kinder, auch gegen ihren Willen, in Heime oder Pflegefamilien kommen.
Diese Berichte würden immer häufiger, Hammer untersuchte 42 Fälle genauer. In allen Fällen ist die Begründung dafür, dass die Mütter (und drei betroffene Großmütter) nicht mehr für ihre Kinder sorgen dürfen, absurd. Die Beziehung sei zu eng. In keinem der Fälle bestätigte eine pädagogische Institution eine kindeswohlgefährdende Beziehung. Auch gab es in keinem Fall Hinweise Unbeteiligter auf Kindeswohlgefährdung, die Erziehenden hatten sich selbstständig an das Jugendamt gewandt.
Die Gründe dafür waren vielfältig, oft suchten die Betroffenen Unterstützung wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen. Auch andere Anträge und Gesuche auf finanzielle Unterstützung waren Anlässe, aber in keinem Fall gaben die Mütter an, mit der Erziehung an sich überfordert zu sein.
Die Trennung von den Kindern habe sowohl für die Erziehenden als auch für die Kinder oft dramatische Folgen gehabt: von „aggressivem Verhalten, Essstörungen und Selbstmorddrohungen“ bei den Kindern ist die Rede. In einigen Fällen reagierten die Jugendheime auf diese „Wesensveränderungen“ mit Kontaktverbot zu der Mutter.
Am Ende seien es oft finanzielle Gründe, die zu solchen Fehlschlüssen und Entscheidungen mit traumatischen Folgen führten. Obwohl es eine bundeseinheitliche Grundlage für die Jugendämter gibt, entscheiden am Ende die Kommunen unter Abwägung ihres Budgets über Maßnahmen.