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Freitag, April 19, 2024
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    “Deutsche Wohnen” wegen rassistischer Diskriminierung zur Kasse gebeten

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    Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilt den Wohnungskonzern “Deutsche Wohnen” wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten aufgrund seines türkischen Namens und muss nun 3.000 Euro Schadensersatz zahlen.

    Die Faktenlage ist denkbar einfach und dürfte so in Deutschland sicher täglich passieren. Ein Mietinteressent mit türkischem Namen hatte sich über ein Wohnungsportal auf zwei verschiedene Wohnungsanzeigen der Deutschen Wohnen in Berlin beworben und prompt zwei Absagen per Mail bekommen. Der Betroffene wurde nicht einmal für eine Besichtigung eingeladen.

    Viele Menschen mit nicht deutsch klingendem Namen haben sicher ähnliche Erfahrungen gemacht und sehen meist keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, sondern einfach immer weiter nach einer passenden Wohnung zu suchen.

    Der Betroffene in diesem Fall wollte sich jedoch sicher sein und schickte noch einmal die selben Anfragen an die Deutsche Wohnen, jedoch mit der Übersetzung seines türkischen Namen ins Deutsche. Dieses Mal bekam er direkt einen Besichtigungstermin. Diese offensichtlich rassistisch motivierte Diskriminierung brachte er anschließend vor Gericht.

    Das Gericht gab dem Kläger recht und sah es als erwiesen an, dass er von dem Wohnungsunternehmen allein aufgrund seines türkischen Namens ungerechtfertigt benachteiligt wurde. Es stellte zudem fest, dass die Deutsche Wohnen die Mailadresse blockierte, nachdem der Betroffene eine Diskriminierungsbeschwerde erhob. Insgesamt muss der Konzern nun 3.000 Euro Schadensersatz zahlen.

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