Die NRW-Landesregierung plant ein Epedemie-Gesetz, das im Schnellverfahren schon am Mittwoch beschlossen werden soll. Damit sollen unter anderem Pflegekräfte und ÄrztInnen zur Arbeit gezwungen werden können. Der Hausärzteverband spricht von „Ermächtigungsgesetz“. StaatsrechtlerInnen halten den Entwurf für verfassungswidrig.
Die CDU/FDP-Landesregierung hat am Samstag den Entwurf eines neuen Gesetzes beschlossen, das bei einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ greifen soll. Welches Ausmaß genau damit gemeint ist, bleibt offen. Es könnte also in Zukunft auch bei Epidemien mit geringerem Ausmaß angewendet werden.
Ist eine „epidemische Lage“ einmal ausgerufen, sind bisher auch keinerlei Fristen vorgesehen, wann die daraus folgenden Maßnahmen wieder gestoppt werden.
Zu diesen soll unter anderem gehören:
- ÄrztInnen, PflegerInnen und Rettungskräfte könnten gezwungen werden zur Arbeit zu gehen – und zwar dort, wo es die Regierung will. Dafür muss es einen „erheblichen Mangel“ an Personal geben. Doch auch andere Berufsgruppen könnten in den Krankenhausdienst beordert werden.
- Krankenhäuser könnten dazu gezwungen werden, bestimmte Behandlungskapazitäten zu schaffen.
- Medizinisches Material sowie dazu gehörige Rohstoffe könnten bei Firmen beschlagnahmt und zu einem regulären Preis abgekauft werden.
- In Kommunen soll auch abgestimmt werden können, ohne dass der Stadtrat zusammentritt, z.B. schriftlich.
- Das Schulministerium soll im Alleingang Abschlussverfahren an allen Schulen außer an Gymnasien aussetzen können.
„Ermächtigungsgesetz“
Von verschiedenen Seiten gibt es harsche Kritik: „Wir als Ärzte sagen, wir kriegen das auch freiwillig hin. Wir brauchen ein solches Gesetz nicht“, erklärte etwa Oliver Funken vom Hausärzteverband Nordrhein gegenüber dem WDR. Funken sprach von einem „Ermächtigungsgesetz“.
Der Begriff ist eng mit der Nazi-Diktatur verbunden. Im Jahr 1933 übernahmen die Faschisten um Adolf Hitler mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ die Macht und entmachteten damit das Parlament.
„Verfassungswidrig“
Auch von JuristInnenen gibt es Kritik. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart erklärte: „Ich halte den Gesetzentwurf in der jetzigen Form in einigen Punkten für verfassungswidrig. Eine Reihe der geplanten Bestimmungen greift zu weit in Grundrechte ein und ist zu unbestimmt“.
Degenhart sieht zugleich das Parlament in seinen Rechten geschwächt: „Die Landesregierung will sich ermächtigen, bestimmte Gesetze wie etwa das Schul- oder Hochschulgesetz zum Teil außer Kraft zu setzen und durch Rechtsverordnungen zu ersetzen. Damit wird das Parlament in verfassungswidriger Weise umgangen.“
Viel zu ungenau sei der Anwendungsbereich des gesamten Gesetzes: „Wann dieses Gesetz anzuwenden ist, ist nicht konkret genug gefasst. Es könnte letztlich bei jeder bedrohlichen und leicht übertragbaren Krankheit angewendet werden. Es stellt sich auch die Frage: Gibt es überhaupt eine Epidemie, die an Landesgrenzen halt macht?“
Ebenfalls SPD und Grüne kritisierten den Entwurf. Sie wollen vorerst nicht zustimmen – zumindest nicht im Eilverfahren.