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Donnerstag, April 25, 2024
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    Studierende vor die Kamera?

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    Für etliche Studierende hat vor einigen Wochen, spätestens aber am 20. April, das Sommersemester angefangen. Auf Grund der Umstände finden viele Veranstaltungen per Videochat statt, dabei verlangen immer mehr Lehrende von den Studierenden die Kamera einzuschalten. Nicht alle sind damit einverstanden.

    Alle Universitäten in Deutschland, aber auch viele in anderen Ländern, sind gerade auf Grund der Pandemie geschlossen, da sich dort zu große Mengen an Menschen versammeln würden, das Infektionsrisiko wäre enorm.

    Der Universitätsbetrieb kann aber nicht einfach auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Dafür gibt es die verschiedensten Gründe, unter anderem, dass sich die Studienzeit der Studierenden dann mindestens um ein halbes Jahr verlängern würde. Daher sind die meisten Universitäten darauf umgestiegen, ihre Lehre möglichst schnell zu digitalisiere. Dass das Vor- und Nachteile hat, haben viele Studierende und Lehrende schon zu Genüge erläutert.

    Fakt ist, dass in vielen Unis die Vorlesungen, aber auch die Seminare und Übungen nun durch „Zoom-meetings“ ersetzt werden. Man führt also einen Videoanruf mit dem Dozenten oder der Professorin. Während dieser „Zoom-Meetings“ haben die Lehrenden ihre Kamera in der Regel eingeschaltet und auf sich gerichtet, sonst wäre es vermutlich schwierig nachzuvollziehen, was sie erklären möchten.

    Viele Lehrende erwarten jetzt allerdings im Gegenzug von ihren Studierenden, die Webcam oder Kamera ebenfalls einzuschalten. Das „Studierenden Kollektiv“, eine Gruppe von StudentInnen aus Wuppertal, die sich gegen die Kamerapflicht engagiert, berichtet sogar von DozentInnen, die ihren Studierenden eine Teilnahme am Kurs ohne Kamera verbieten möchten und in diesem Zuge zum Kauf einer Kamera auffordern, sollten sie keine besitzen.

    Eine Reihe von Problemen

    Vielen Studierenden ist es unangenehm, ihren ProfessorInnen und somit Autoritätspersonen ihr privates Zuhause zu zeigen. In der Regel haben sie nicht die Möglichkeit, sich dazu in ein Extra-Arbeitszimmer zu setzen. Es gibt ihnen das Gefühl, dass lehrende Personen stark in ihre Privatsphäre eindringen.

    Ein zweites Problem ergibt sich daraus, dass es auch Studierende gibt, die überhaupt keine Kamera besitzen. Vielen ist das nicht klar, aber besonders ältere Geräte oder Desktop-PC‘s haben häufig keine Kamera. Abgesehen davon kann es ja sogar sein, dass das Gerät eine Kamera besitzt, diese aber nicht funktionstüchtig ist. Dann wären Studierende gezwungen, sich extra eine neue Kamera zuzulegen.

    Bei dieser Aufforderung sollte man sich vor Augen halten, dass rund 60% aller StudentInnen neben dem Studium arbeiten gehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Viele von ihnen haben eben genau diese Jobs, die sich häufig in der Gastronomie befinden oder auf Honorarbasis stattfinden, gerade verloren. Für sie ist es nicht so einfach möglich, eine neue Anschaffung zu machen. Drittens ist das Ganze auch aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, viele Menschen haben bereits vor Jahren kleine Zettel vor ihre Webcams geklebt, als bekannt wurde, dass es immer mehr Spyware im Netz gibt, die es einem ermöglicht, durch die Kamera zu filmen, ohne dass man es bemerkt.

    Bei “Zoom” gibt es zwar ein Warnsystem, dass einem mitteilt, wenn jemand die Konversation mitfilmt. Dabei geht es jedoch nur um die Aufnahmefunktion von Zoom selber. Ob jemand extern mitfilmt, registriert das System nicht. Dadurch ist es sehr einfach, Personen zu filmen, ohne dass diese etwas davon mitbekommen.

    Das Ganze befindet sich in einer Grauzone. Es gibt das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Datenschutzgrundrecht. Es bezeichnet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen, das schließt auch Ton- bzw. Audioaufnahmen mit ein. Danach kann man Studierende nicht zwingen, Audio- oder Videoaufnahmen von sich zu machen bzw. sie für einen Videoanruf freizuschalten. Zu sagen, dass Studierende sonst nicht zum Kurs zugelassen werden, ist also nicht legal. Schalten die Studierenden dann aber ihren Ton oder Video frei, haben sie automatisch zugestimmt und dies aus rechtlicher Sicht „selbstbestimmt“ getan. Ab diesen Zeitpunkt ist das Ganze vollkommen legal.

    Dabei sollte man beachten, dass Lehrende für Studierende immer noch eine Art Autorität darstellen. Viele haben nicht nur eine Veranstaltung bei einer Person, sondern mehrere. Sie haben Angst, dass, wenn sie ihre Kamera jetzt nicht freischalten, wie es die Lehrperson verlangt, es zu einem Nachteil von nicht unerheblicher Bedeutung in ihrem Studium führen könnte. Viele Studierende, die eindeutig etwas gegen die Freischaltung ihrer Videofunktionen haben, werden sich daher nicht trauen, etwas dagegen zu sagen oder dagegen vorzugehen. Von einer freiwilligen Entscheidung kann daher nur bedingt die Rede sein.

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