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Freitag, April 19, 2024
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    Militärgeheimdienst warnte mutmaßlich faschistische Elitesoldaten vor Ermittlungen

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    Nach einer Razzia bei einem rechtsradikalen Soldaten der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) soll ein Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) einen anderen KSK-Soldaten vor anstehenden Ermittlungen gewarnt haben. Recherchen ergaben, dass mindestens acht Soldaten regelmäßig vor Untersuchungen gewarnt wurden.

    Die offizielle Aufgabe des Militärgeheimdienstes MAD ist es, extremistische Strömungen innerhalb der Bundeswehr zu untersuchen. Ob er dieser Aufgabe nachgeht, lassen die jüngsten Enthüllungen im Skandal rund um den MAD bezweifeln. Nach Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung sind mindestens acht KSK-Soldaten regelmäßig und illegalerweise über Ermittlungsinterna aus dem MAD informiert worden.

    So geschah dies vor Kurzem nach einer Razzia bei einem faschistischen KSK-Soldaten. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass ein MAD-Mitarbeiter Ermittlungsergebnisse an einen weiteren KSK-Soldaten weitergegeben und ihn zudem noch gewarnt hatte.

    Der Mitarbeiter zeigte ihm Fotos der Waffen, die man bei der Razzia des KSK-Soldaten Philipp S. gefunden hatte. Darunter waren ein Sturmgewehr, Sprengstoff und Gegenstände mit Nazi-Symbolen. Mittlerweile wurde der Oberstleutnant suspendiert, und es wird geprüft, wie viele weitere Soldaten er illegalerweise vor Ermittlungen gewarnt hat.

    Kein einmaliger Verstoß

    Es ist nicht das erste Mal, dass Beschuldigungen im Raum stehen, der MAD würde rechtsradikale Soldaten vor Ermittlungen warnen. So soll dies auch der MAD-Mitarbeiter, ehemalige KSK-Soldat, Oberstleutnant und Ex-Fallschirmjäger Peter W.. getan haben. Er hat als Agent des MAD André S. als „Auskunftsperson“ geführt und sich mehrfach mit ihm getroffen.

    André S. war einer der führenden Köpfe des rechtsterroristischen Hannibal–Netzwerks. Sie trafen sich auch einen Tag vor einer Razzia des BKA in der KSK- Kaserne in Calw, wo André S. stationiert war. Am nächsten Tag wurde dort kein belastendes Material gefunden.

    André S. selbst hatte damit geprahlt, Informationen vom MAD zu bekommen. Trotzdem wurde seine Kontaktperson im Geheimdienst, Peter W., anschließend in einem Verfahren wegen Geheimnisverrats freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

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