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Dienstag, April 16, 2024
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    Mindestlohn soll bis Anfang 2022 um ganze 47 Cent steigen

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    Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Er begann bei 8,50€ und liegt derzeit bei 9,35€. Bis Anfang 2022 soll er auf 9,82€ steigen. Erst Mitte 2022 kommt dann ein spürbarer Ruck auf 10,45€. Die Gewerkschaften stimmten dem zu – obwohl sie zuvor für 12€ Mindestlohn geworben hatten.

    Die Mindestlohn-Komission hat ihre Vorschläge zur Entwicklung des Mindestlohns bekannt gegeben. Demnach wird sich der Mindestlohn wie folgt entwickeln:

    • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro.
    • Zum 1. Juli 2021 folgt eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro
    • Am 1. Januar 2022 kommt ein dritter Schritt auf 9,82 Euro.
    • Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.

    Damit steht den rund eine Millionen Mindestlohn-BezieherInnen eine weitere Durststrecke in den nächsten zwei Jahren bevor. Geht man nämlich von einer Inflation (Teuerung) von rund 2% pro Jahr aus, werden die Erhöhungen des Mindestlohns in der Realität durch höhere Preise im Supermarkt, an der Tankstelle usw. weitgehend aufgefressen. Eine spürbare Anhebung gibt es erst zum 1. Juli in zwei Jahren.

    Gewerkschaften stimmen zu

    Noch am 26.6. wurde von Seiten des DGB mit einem Beamer die Parole „Hallo Arbeitgeber. Zeit für 12 Euro Mindestlohn” an ein Berliner Gebäude gestrahlt, in dem mehrere Kapital-Verbände sitzen. Dabei scheint es sich jedoch wohl nur um eine symbolische Geste gehandelt zu haben.

    Denn die Entscheidung in der Mindestlohn-Komission, die aus Kapital-Verbänden, Ökonomen und Gewerkschaften besteht, sei einstimmig getroffen worden. Damit haben also die Gewerkschaften direkt gegen ihre eigene Forderung von 12€ Mindestlohn gestimmt, ohne auch nur irgendeine Kampfaktion anzukündigen.

    Spott in sozialen Netzwerken

    Die fast lächerlich geringe Erhöhung des Mindestlohns stößt in den sozialen Netzwerken dementsprechend auf Spott. Ein Nutzer schreibt auf twitter: „1,10 Euro mehr. Die Menschen wissen gar nicht, wie sie in dem neuen Luxus leben sollen“

    Und weitere NutzerInnen kritisieren massiv, dass mit diesem Mindestlohn keine Rente über dem Grundsicherungsniveau erreicht werden könne.

     

    Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen ArbeiterInnen – außer für Langzeitarbeitslose nach ihrer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

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